Bund und Länder einigen sich auf Eckpunkte zur Krankenhausreform – Verband warnt vor Beitragserhöhungen

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Berlin. BGM. Bund und Länder haben sich heute auf die Eckpunkte für die Krankenhausreform geeinigt. In Berlin kamen die Gesundheitsminister der Länder, Bundesgesundheitsminister Lauterbach und die Fraktionen der Ampel-Koalition zusammen, um die letzten Streitpunkte auszuräumen.

Das System der Fallpauschalen wird beendet. Stattdessen bekommen Kliniken Vorhaltepauschalen. Das heißt sie bekommen eine Art Existenzgarantie, selbst wenn sie vergleichsweise wenige Behandlungen anbieten. Somit bestimmt die Qualität und nicht mehr die Quantität die Versorgung. Durch das neue System der Vorhaltepauschalen erhalten Krankenhäuser die Chance, zu überleben.

Über den Sommer wird auf Grundlage der vereinbarten Eckpunkte der Gesetzentwurf erarbeitet.

„Die Patienten können sich darauf verlassen, dass die angebotenen Krankenhausbehandlungen auch immer nötig sind und vom Krankenhaus mit der entsprechenden Qualität durchgeführt werden können”, so Lauterbach.

Verband der Ersatzkassen warnt vor Beitragserhöhungen

Der Verband der Ersatzkassen (VDEK), in dem in Sachsen-Anhalt fünf Krankenkassen mit über über 600.000 Versicherten zusammengeschlossen sind, zeigt sich grundsätzlich zufrieden mit der Einigung, warnt jedoch vor Beitragserhöhungen.

„Grundsätzlich ist es gut, dass nach langen, schwierigen Verhandlungen eine Einigung zwischen Bund und Ländern über den Weg zu einer Krankenhausreform erzielt werden konnte. Die Einführung von einheitlichen Leistungsgruppen auf Grundlage bundeseinheitlicher Qualitätsstandards eröffnet die Chance, die Krankenhausversorgung zukünftig stärker nach Qualitätskriterien zu strukturieren. Das darf aber nicht durch weitreichende Ausnahmeregelungen für die Länder verwässert werden”,  sagte Dr. Jörg Meyers-Middendorf, Vertreter des Vorstandes des VDEK heute nach der Einigung.

Der Verband rechnet damit, dass die Reform zu deutlichen Mehrkosten für die Krankenkassen führen wird und dies wiederum zu Beitragserhöhungen für die Versicherten führt.