Halle. StatLa. Seit 2021 wird in der Verkehrsunfallstatistik als Unfallursache im Zusammenhang mit dem Fehlverhalten der Fahrzeugführerin bzw. des Fahrzeugführers die „Ablenkung im Sinne des § 23 Abs. 1a (StVO) Stichwort: “Nutzung elektronischer Geräte” ausgewiesen, wobei die Nutzung elektronischer Geräte nicht weiter spezifiziert wird. Während in den Jahren 2021 (11), 2022 (11) und 2023 (12) eine nahezu konstante Zahl von Unfällen mit Personenschäden gezählt worden war, kam es von 2023 auf 2024 zu einer Verdoppelung der Unfälle auf 24.
Im 1. Halbjahr 2025 war Ablenkung durch Nutzung elektronischer Geräte in 8 Fällen als Unfallursache im Zusammenhang mit Fehlverhalten der fahrzeugführenden Person genannt.
Die Zahl der Verunglückten bei diesen Unfällen betrug 2021 insgesamt 12 Personen und verdoppelte sich ebenfalls von 15 in 2023 auf 31 Personen in 2024. Im 1. Halbjahr 2025 waren es 9 Verunglückte.
Trotz der steigenden Zahl von Unfällen mit Personenschaden aufgrund Ablenkung durch die Nutzung von elektronischen Geräten ist der Anteil an allen Unfällen mit Personenschaden gering: 2021 waren es 0,2 % aller Unfälle (6.764) und 2024 geringfügig erhöht auf 0,3 % (7.745).
Die häufigste Unfallursache im Zusammenhang mit dem Fehlverhalten der Fahrzeugführer/-in war im betrachteten Zeitraum jeweils „nicht angepasste Geschwindigkeit in anderen Fällen“, d. h. ohne gleichzeitige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. So wurde diese Unfallursache 2021 im Zusammenhang mit 1.263 Unfällen mit Personenschaden und 2024 bei 1.488 Unfällen genannt.
Hinweis: Bei den Angaben für das 1. Halbjahr 2025 handelt es sich um vorläufige Angaben.