Halle/StatLa. Im Jahr 2025 trat im Rahmen der bundesweiten Grundsteuerreform das Grundsteuerhebesatzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in Kraft. Zum 01.01.2025 mussten daher neue Grundsteuermessbescheide erlassen werden. Im Anschluss wurden von den Gemeinden Hebesätze neu festgesetzt, mit anschließendem Versand der Grundsteuerbescheide. Im Ergebnis des z. T. langwierigen Verfahrens gab es in den Gemeindekassen des Landes Sachsen-Anhalt im Jahr 2025 geringere Einzahlungen für Grundsteuern als 2024. Die Grundsteuer B sank im Jahr 2025 um 13,6 Mio. Euro (-5,3 %), die Grundsteuer A um 1,7 Mio. Euro (-6,9 %). Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt, lagen im 1. Quartal 2026 die Einzahlungen für Grundsteuern wieder über dem Niveau des 1. Quartals 2024.
Im 1. Quartal 2026 nahmen die Gemeinden Sachsen-Anhalts 62,8 Mio. Euro Grundsteuer B ein, 3,5 % mehr als im 1. Quartal 2024. 48,2 % der Gemeinden meldeten höhere Einzahlungen, 51,8 % geringere.
7,9 Mio. Euro betrugen im 1. Quartal 2026 die Einzahlungen für Grundsteuer A. Das waren 29,4 % mehr als im Vergleichsquartal 2024. Die Einzahlungen waren in 65,6 % der Gemeinden Sachsen-Anhalts 2026 höher als 2024 und in 34,4 % geringer.
Die Kassenstatistik enthält alle Zahlungen in einem bestimmten Zeitraum, unabhängig davon, für welchen Zeitraum die Gelder gezahlt wurden. Im 1. Quartal 2026 können demnach Zahlungen für 2025 und Vorjahre enthalten sein.
Steuergegenstand der Grundsteuer A sind Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Grundsteuer B wird für Wohn- und Nichtwohngrundstücke erhoben. Die Möglichkeit der Festsetzung einer Grundsteuer C für baureife, aber unbebaute Grundstücke nutzte 2025 keine Gemeinde in Sachsen-Anhalt.