Magdeburg. STK. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang hat das Kabinett heute über den aktuellen Stand der Einführung einer Bezahlkarte informiert. Die Länder hatten sich Mitte Dezember 2023 darauf verständigt, eine Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards einzuführen. Dazu soll bereits Mitte Januar 2024 die Dataport AöR mit der Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Auswahl eines Dienstleisters beauftragt werden, der die Bezahlkarte ausgibt und verwaltet. Das Kabinett hat beschlossen, dass Sachsen-Anhalt diesem Vergabeverfahren beitritt.
Die Kosten für dieses Verfahren orientieren sich in Abhängigkeit der Anzahl der mitwirkenden Länder grundsätzlich am Königsteiner Schlüssel. Die zukünftigen Betriebskosten der Karte tragen die jeweiligen Länder selbst.
Damit ist ein weiterer wichtiger Zwischenschritt erreicht, um in ganz Sachsen-Anhalt ein Bezahlkartensystem für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einzuführen. Sachsen-Anhalt hatte sich bereits früh dafür eingesetzt, Bargeldleistungen damit weitestgehend zu ersetzen.
In den Aufnahmeeinrichtungen des Landes setzt das Land bereits das Sachleistungsprinzip mit Blick auf den notwendigen Bedarf (Ernährung, Unterkunft, Heizung etc.) um. Lediglich für Leistungen zur Deckung des sogenannten notwendigen persönlichen Bedarfs – hierzu gehören u. a. die existenzsichernden Bedarfe an Verkehr (Fahrtkosten), Nachrichtenübermittlung (Post, Telefon), Freizeit, Unterhaltung und Kultur sowie Bildung – wird eine Art Taschengeld in bar gewährt. Zukünftig können die Leistungsberechtigten diese Leistungen mit einer Chipkarte ähnlich einer EC-Karte bezahlen. Die Nutzung wird jedoch bestimmten
Einschränkungen
Mit der guthabenbasierten Karte sollen beispielsweise keine Überweisungen ins Ausland und auch keine Überziehungen möglich sein. Bargeldabhebungen sollen auf das rechtlich zwingend gebotene Minimum beschränkt werden.
FDP drängt auf rasche Einführung
Die FDP-Landtagsfraktion drängt auf einen zügigen Start. Der innenpolitische Sprecher der Liberalen, Guido Kosmehl, sagte dazu:
“Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss ist der nächste Schritt getan, um auch in Sachsen-Anhalt zweckgebundene Digitalkarten mit Prepaid-Guthaben für Asylbewerber nach bundeseinheitlichen Standards einzuführen. Wir Freien Demokraten unterstützen diesen Schritt ausdrücklich und drängen darauf, dass das neue Kartensystem schnellstmöglich eingeführt wird, auf jeden Fall aber im Laufe dieses Jahres. Wir sehen darin einen wesentlichen Beitrag zu einer neuen Realpolitik bei der Migration. Aufgrund der Versäumnisse seit 2015 kommen zu viele Menschen in unser Land, die auf den Sozialstaat angewiesen sind. Bargeld kann zweifellos ein Pull-Faktor für die Einwanderung in die soziale Sicherung und damit ein falscher Anreiz sein. Damit muss schnell Schluss sein. Wichtig ist aus unserer Sicht auch, dass der Aufwand für unsere Kommunen in Sachsen-Anhalt nicht noch weiter steigt, sondern durch das Bezahlkartensystem so weit wie möglich reduziert wird.”