Magdeburg/MI. Im vergangenen Jahr hat die Härtefallkommission 20 Härtefallersuchen beschlossen. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang hat allen dieser Härtefallersuchen zugestimmt – davon 19 im Berichtsjahr 2025 und einem in diesem Jahr. Damit wurde im Berichtsjahr 2025 insgesamt 17 Menschen, darunter ein minderjähriges Kind, sowie drei Familien mit insgesamt zehn minderjährigen Kindern aus dringenden persönlichen oder humanitären Gründen eine zunächst für ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt. Sie kommen aus der Russischen Föderation, Armenien, Georgien, dem Irak, Burkina Faso, dem Iran, dem Libanon, Mali, Marokko, Namibia, Serbien und Syrien/Türkei.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Die Härtefallkommission hat mit ihrer zeitintensiven und anspruchsvollen Arbeit erneut dafür gesorgt, dass Menschen geholfen werden konnte, denen sonst nicht vertretbare humanitäre Härten gedroht hätten. Die Entscheidungen der Härtefallkommission waren auch im vergangenen Jahr durchweg so fundiert begründet, dass ich mich allen anschließen konnte. Ich danke dem Gremium für sein Engagement.“
Kommissionsvorsitzende Monika Schwenke: „Die hohe Erfolgsquote, der an die Innenministerin zur Entscheidung vorgelegten Ersuchen, ist Ausdruck der Gewissenhaftigkeit der Kommissionsmitglieder, die oft eine mühevolle Arbeit in dem Bewusstsein leisten, dass die zu treffenden Entscheidungen von enormen Auswirkungen für das weitere Leben der Betroffenen sind.“
Eine Verlängerung der zunächst für ein Jahr befristeten Aufenthaltserlaubnisse nach § 23a des Aufenthaltsgesetzes wird einzelfallbezogen mit individuellen Auflagen versehen. Das kann zum Beispiel der Nachweis von Bemühungen zur Aufnahme einer Berufsausbildung oder einer Erwerbstätigkeit zur Sicherung des Lebensunterhaltes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel sein.
Im Jahr 2025 wurden insgesamt 27 Härtefallanträge gestellt und 16 Anträge lagen noch aus Vorjahren zur Entscheidung vor. In 15 Sitzungen beriet die Härtefallkommission über insgesamt 29 Anträge abschließend.
In zwölf Fällen konnte die Kommission noch keine abschließenden Beschlüsse fassen. Diese Anträge werden in das Jahr 2026 übernommen.
Hintergrund
Durch das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz ergab sich für die Landesregierung die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung eine Härtefallkommission einzurichten. Diese ermöglicht es, ausnahmsweise eine Aufenthaltserlaubnis an Ausländer zu erteilen, die eigentlich zur Ausreise verpflichtet sind. Stellt die Härtefallkommission fest, dass trotz vollziehbarer Ausreisepflicht des Ausländers dringende humanitäre oder persönliche Gründe seine weitere Anwesenheit im Bundesgebiet rechtfertigen, kann die Innenministerin die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis anordnen.
Die Kommission hat acht Mitglieder und acht stellvertretende Mitglieder, die persönlich durch die Innenministerin zu berufen sind und über Kenntnisse des Aufenthalts- und Asylrechts oder über Erfahrung in der Flüchtlingsberatung verfügen sollen.
Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Härtefallkommission werden auf Vorschlag der in der Härtefallkommissionsverordnung genannten Behörden und Organisationen für zwei Jahre berufen.
Weitere Informationen zur Härtefallkommission des Landes Sachsen-Anhalt unter: https://mi.sachsen-anhalt.de/haertefallkommission/.