Halle. StatLa. Im 1. Halbjahr 2024 wurden bei den zuständigen Amtsgerichten des Landes Sachsen-Anhalts 1 545 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eingereicht. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, waren das 153 Anträge bzw. 11,0 % mehr als noch im 1. Halbjahr 2023. Der Anstieg wurde maßgeblich durch den Zuwachs an Insolvenzverfahren von Unternehmen (+24,8 %) und Verbraucherinnen und Verbrauchern (+11,7 %) verursacht.
Von den Amtsgerichten in Sachsen-Anhalt wurden im 1. Halbjahr 2024 insgesamt 176 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für Unternehmen gemeldet. Die meisten Unternehmensinsolvenzen verzeichneten die Wirtschaftsbereiche Baugewerbe (31), Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (21), Sonstige Dienstleistungen (20), Gastgewerbe (19) und Verarbeitendes Gewerbe (18). Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich die Anzahl der Insolvenzanträge bei den Unternehmen im Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen um 11 auf mehr als das Doppelte. Im Bereich des Verarbeitenden Gewerbes stiegen die beantragten Insolvenzverfahren im Vergleich zum Vorjahr von 10 auf 18. Im Gegensatz dazu wurden für das Gastgewerbe ca. 1/4 weniger Insolvenzverfahren eingereicht.
Die Anzahl der gemeldeten Verbraucherinsolvenzverfahren stieg im Vergleich zum Vorjahr um 11,7 %. Im 1. Halbjahr 2024 wurden 1 110 Anträge gestellt, 2023 waren es im gleichen Zeitraum 994 Verfahren. Für die ehemals selbstständig Tätigen blieb die Anzahl der gestellten Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren auf ähnlichem Niveau. Im 1. Halbjahr 2024 bzw. 2023 waren es 239 bzw. 236 Insolvenzanträge.