Gebäudeenergiegesetz: Haseloff zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Staatskanzlei Kultusministerium
© H@llAnzeiger

Magdeburg. STK. Noch vor der Sommerpause wollte die Ampel-Regierung das äußerst umstrittene Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz) durch den Bundestag bringen. Das Bundesverfassungsgericht hat den Zeitplan der Regierung aufgrund eines Antrages von CDU-Abgehordneten Heilmann am Mittwoch gestoppt. Eine Gesetzes-Abstimmung im Eilverfahren ist somit nicht möglich.

Dazu sagte Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff:
„Den Zeitplan zur Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes habe ich von Anfang an scharf kritisiert. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Auffassung bestätigt. Man kann Gesetze nicht mit der Brechstange und über die Köpfe der Menschen hinweg verabschieden. Die gewählten Abgeordneten müssen sich mit einem solchen Gesetz ausführlich beschäftigen können. Das war nicht gewährleistet. Ebenso muss ein Verfassungsorgan wie der Bundesrat eine faire Chance zur Begutachtung erhalten. Dies gilt besonders für Gesetze, die tief in die Lebenswirklichkeit der Menschen eingreifen. Ein solches Vorgehen schadet der Akzeptanz unserer Demokratie. Die Bedenken der Richter sind eine Niederlage für die Bundesregierung.“