Bund gewährt 2.500 Euro Einmalzahlung für Ostdeutsche mit kleiner Rente

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Waren Sie bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesens beschäftigt? Dann steht Ihnen unter Umständen eine Einmalzahlung in Höhe von 2.500 Euro aus dem Härtefallfonds des Bundes zu. Noch bis zum 30. September können Betroffene mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt die Einmalzahlung beantragen. Darauf weist das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt hin.

Mit dem Fonds soll Menschen, deren gesetzliche Rente in Grundsicherungsnähe liegt, geholfen werden. Ihnen sind in der Ost-West-Rentenüberleitung erhebliche Nachteile entstanden. Vor allem in Ostdeutschland gibt es viele Betroffene.

Im Einzelnen werden unter weiteren Voraussetzungen begünstigt:

  • Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen,
  • Pflegende von Familienangehörigen, die ihre Beschäftigung aufgegeben hatten,
  • Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit in der Carbochemie/Braunkohleveredlung, dienstlicher Aufenthalt im Ausland mit Ehegatten, für den die vorherige Beschäftigung aufgegeben wurde,
  • nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind nach mindestens 10-jähriger Ehe,
  • Balletttänzerinnen oder Balletttänzer (als Ausgleich für die von der DDR zugesagte „Ballettrente“),
  • Spätaussiedlerinnen oder Spätaussiedler,
  • jüdische Zuwandererinnen oder Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. deren Angehörige.

Für Fragen oder weitergehende Informationen stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung „Härtefallfonds“ von montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer (0800) 7241634 zur Verfügung.