Halle. StatLa. 2021 wurden durch die Sozialleistungsträger des Landes Sachsen-Anhalt durchschnittlich 1.875 Euro je Antragsteller für Bestattungsleistungen gezahlt. Damit stiegen die Ausgaben das 2. Jahr in Folge wieder an. Diese Leistungen gingen an 830 zur Bestattung verpflichtete Personen.
Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wurden 2021 Bestattungskosten nach § 74 SGB XII in Höhe von mehr als 1,5 Mill. Euro gezahlt. Das entspricht in etwa dem Stand von 2017.
Die erforderlichen Kosten werden übernommen, wenn den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu übernehmen.
Ab Berichtjahr 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Empfängerstatistiken der Sozialhilfe nach SGB XII unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung.