Oberbürgermeister Wiegand bleibt suspendiert

Bernd Wiegand
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Am 28.03.2023 hatte das Landgericht Halle die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) und dessen Büroleiterin wegen angeblicher Manipulationen bei der Impfreihenfolge im Rahmen von Corona-Impfungen abgelehnt.

Wiegand forderte danach den Präsidenten des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye, auf, die vorläufige Suspendierung gegen ihn unverzüglich aufzuheben.

Nun hat das Oberlandesgericht Naumburg eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) gegen den Beschluss des Landgerichts Halle (Saale) zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft wollte erreichen, dass gegen Wiegand doch noch ein Verfahren eröffnet wird.

Kann Wiegand nun also wieder seiner Amtsgeschäfte nachgehen? Nein, stellt das Landesverwaltungsamt mit Verweis auf das Landgericht Halle (Saale) heute klar. Das Gericht hat laut Landesverwaltungsamt bereits deutlich gemacht, dass es zwar eine strafrechtliche Verantwortlichkeit nicht sehe, Oberbürgermeister Wiegand jedoch gleichwohl „seine verwaltungsrechtlichen Befugnisse überschritten und das Vertrauen der Allgemeinheit in die Lauterkeit und Funktionsfähigkeit des Impfstoffverteilungssystems enttäuscht haben mag“. Ein Abschluss des Disziplinarverfahrens ist laut Landesverwaltungsamt auch aufgrund einer weiteren strafrechtlichen Anklage vor dem Landgericht derzeit nicht absehbar.

“Das Disziplinarverfahren gegen den Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) umfasst zahlreiche Einzelvorwürfe. Die wesentlichen Vorwürfe sind drei Sachverhaltskomplexen zuzuordnen (rechtswidrige Anwendung der Coronaimpfverordnung und nachfolgende Aufklärung; Umsetzung und übertarifliche Vergütung einer leitenden Beschäftigten; und die Umstände um die Entlassung des EVG-Geschäftsführers, insbesondere uneidliche Falschaussage)”, so das Landesverwaltungsamt.