Halle. PSt. Auf Grund der aktuellen Tierseuchenlage auf dem Gebiet der Stadt Halle (Saale) und in Sachsen-Anhalt, wonach seit einigen Wochen keine neuen Fälle von Aviärer Influenza (Geflügelpest) aufgetreten sind, hebt die Stadt Halle (Saale) die Überwachungszone, die Stallpflicht und die entsprechende Allgemeinverfügung auf.
Alle Geflügelhalter im Stadtgebiet werden jedoch nochmals auf die Pflicht zur Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen hingewiesen, um ein Risiko der Einschleppung in Nutzgeflügelhaltungen so niedrig wie möglich zu halten. Zu den Maßnahmen gehört, dass Hausgeflügel nicht an Stellen gefüttert und getränkt werden soll, die auch für Wildvögel zugänglich sind. Futter, Einstreu oder sonstige Gegenstände, mit denen das Hausgeflügel in Verbindung kommen kann, dürfen nicht an Orten aufbewahrt werden, zu denen Wildvögel Zugang haben.
>> Merkblatt zum Geflügelschutz in Kleinsthaltungen
Im September 2024 wurde im Saalekreis in drei Geflügelbeständen sowie bei mehreren Wildvögeln die hochpathogene Aviäre Influenza (Geflügelpest) amtlich festgestellt. Daraufhin wurde eine Überwachungszone um die Ausbruchsbetriebe mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern eingerichtet. Diese Überwachungszone erstreckte sich auch auf südöstliche Teile des Gebietes der Stadt Halle (Saale) (Radewell/Osendorf und Planena).
Die aktuelle Tierseuchenlage in Sachsen-Anhalt hat sich jedoch weiterentwickelt. Seit einigen Wochen sind keine neuen Fälle aufgetreten. Die Allgemeinverfügung der Stadt über die Festlegung einer Überwachungszone im Gebiet der Stadt Halle (Saale) vom 13. September 2024 wird daher aufgehoben.
Der Fachbereich Gesundheit, Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Kreuzerstr. 12, 06132 Halle (Saale), ist unter der Telefonnummer: 0345-221 3610 oder per E-Mail unter veterinaeramt@halle.de erreichbar.