Halle. LG. Die Jugendkammer des Landgerichts Halle hat eine 15-Jährige wegen des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt.
Die Kammer sah es aufgrund der am 07.11.2022 begonnen und insgesamt fünf Tage dauernden Hauptverhandlung als erwiesen an, dass sich die Angeklagte im Mai 2022 mit einem 10 cm langen Messer auf den Marktplatz in Halle begeben habe, um dort eine Frau zu treffen. Als die Frau der Angeklagten entgegengekommen sei, habe die Angeklagte ohne Veranlassung und ohne rechtfertigenden Grund mindestens vier Mal auf die Frau eingestochen. Erst als eine weitere Person hinzugekommen sei, habe die Angeklagte den Tatort verlassen. Die Stichverletzungen seien durch eine Notoperation behandelt worden.
Da die Angeklagte zur Tatzeit Jugendliche war, wurde die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Entscheidungen nicht öffentlich durchgeführt.
Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig und kann noch mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden.