Halle/Leopoldina. Das Grundgesetz schützt in Artikel 5 sowohl die Wissenschafts- als auch die Meinungsfreiheit. Wie schwierig es mitunter ist, zwischen wissenschaftlicher Aussage und bloßer Meinungsäußerung zu unterscheiden, zeigen aktuelle Konflikte an den Hochschulen. Warum die Unterscheidung dennoch unerlässlich bleibt, erläutert der Rechtswissenschaftler und ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle in einem Vortrag an der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina (Anmeldelink: siehe unten). Zuvor erhalten neue Mitglieder der Leopoldina ihre Mitgliedsurkunden.
Mittwoch, 26. November 2025
18 Uhr: Leopoldina-Vorlesung mit Prof. Dr. Andreas Voßkuhle
„Meinen und Wissen. Was unterscheidet eine wissenschaftliche Aussage von einer Meinung und warum tut sich die Wissenschaft mit dieser Unterscheidung so schwer?“
Hauptgebäude der Leopoldina
Jägerberg 1
06108 Halle (Saale)
Andreas Voßkuhle ist Direktor des Instituts für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Von Mai 2008 bis Juni 2020 war er Richter am Bundesverfassungsgericht, zu dessen Präsident er im März 2010 vom Bundestag gewählt wurde. Das Amt hatte er bis Juni 2020 inne. Wie Juristinnen und Juristen zwischen wissenschaftlichen Aussagen und Meinungsäußerungen unterscheiden, und welche Verantwortung Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler tragen, die sich an öffentlichen Diskursen beteiligen, erläutert er in seinem Vortrag.
Zuvor überreicht Leopoldina-Präsidentin Prof. Dr. Bettina Rockenbach um 17 Uhr den neuen Akademiemitgliedern der Klasse IV – Geistes-, Sozial- und Verhaltenswissenschaften ihre Urkunden.
Die Veranstaltung richtet sich an alle Interessierten.
Der Eintritt ist frei.
Vollständiges Programm sowie der Link zur erforderlichen Anmeldung unter: https://www.leopoldina.org/veranstaltungen/veranstaltung/event/3280/