Cannabislegalisierung kaum mit Arbeitsschutz vereinbar

Handwerkskammer Halle (Saale)
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Halle. HWK. Die von der Bundesregierung vorgestellten Eckpunkte zur teilweisen Legalisierung von Cannabis stoßen bei Handwerksbetrieben auf heftige Kritik. Dazu sagt Dirk Neumann, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Halle: „Leider kennen einige Handwerker das Problem, wenn gerade junge Arbeitnehmer von Cannabis berauscht im Betrieb erscheinen. Arbeitgeber können es in dem Fall nicht verantworten, dass Arbeitnehmer handwerklich tätig werden, denn es gibt viele Bereiche, die gefahrengeneigt sind. Wir können den Arbeitsschutz nicht mehr sicherstellen, wenn nun bald legal Cannabis konsumiert werden kann.“ Arbeitgeber seien zusätzlich haftbar für Schäden und mangelhafte Handwerksarbeiten. Dirk Neumann fordert die Auswirkung auf das Wirtschaftsleben beim Gesetzentwurf zu berücksichtigen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundesagrarminister Cem Özdemir stellten am Mittwoch einen Vorschlag zur teilweisen Legalisierung von Cannabis vor. Diese sehen beispielsweise vor, dass Erwachsenen der Besitz von bis zu 25 Gramm des Rauschmittels erlaubt ist. Das Konsumieren von Cannabis soll kaum eingeschränkt werden, nur tagsüber in Fußgängerzonen und nahe Schulen sowie Kitas.