
Halle/HWK. Die vom Landtag Sachsen-Anhalt am gestrigen Mittwoch beschlossenen Änderungen im Schulgesetz werden von der Handwerkskammer Halle mit Blick auf die Fachkräftesicherung in der Wirtschaft nur zum Teil positiv bewertet. Als überfälligen Schritt bezeichnet der Präsident der Handwerkskammer Halle, Thomas Keindorf, die gesetzliche Verankerung einer verbindlichen Berufsorientierung am Gymnasium. „Mit dieser Regelung wird unsere langjährige Forderung zur Gewinnung von Auszubildenden im Handwerk endlich umgesetzt“, sagt Keindorf.
Dagegen blieben Forderungen aus dem Handwerk nach mehr Flexibilität bei der Wahl der Berufsschule unerfüllt. Insbesondere die neue Azubigebühr der Schulträger von berufsbildenden Schulen stößt im Handwerk auf scharfe Kritik. Künftig kann eine Verwaltungsgebühr erhoben werden, wenn der Azubi vom festgelegten Beschulungsort abweichen möchte.
„Von Auszubildenden für kurze Wege zur Berufsschule Gebühren zu verlangen, ist nicht nur sozial ungerecht. Es wirkt der Fachkräftesicherung im Handwerk diametral entgegen“, so Keindorf. Der Kammerpräsident appelliert an die Schulträger, Auszubildende nicht mit weiteren zusätzlichen Kosten zu belasten.