Halle. PSt. Die Stadt verschickt keine Hundesteuerjahresbescheide für das neue Steuerjahr 2025. Die bisherigen Bescheide sind solange gültig, bis sie durch einen neuen Bescheid ersetzt werden z.B. Abmeldung bei Wegzug, Abgabe des Hundes, Anmeldung weiterer Hund etc. Auch die bisherigen Steuersätze gelten weiter, ebenso die Fälligkeiten 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres. Auch die blauen viereckigen Hundesteuermarken, die seit 2021 ausgegeben werden, behalten ihre Gültigkeit.
Wie nahezu in allen Städten und Gemeinden erhebt auch die Stadt Halle (Saale) eine jährliche Hundesteuer, die quartalsweise zur Zahlung fällig wird. Dies setzt jedoch voraus, dass die Hunde vom Hundehalter bei der Stadtverwaltung, Fachbereich Finanzen, Abteilung Steuern, Schmeerstraße 1, 06108 Halle (Saale) angemeldet werden.
Formulare und weiterführende Information, auch zum Zahlungsverkehr, auf halle.de