Halle. B’90/GRÜNE. Zur Stadtratssitzung am 30. April 2025 hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Anfrage zu Umweltkontrollen im Stadtgebiet gestellt. Die vorliegende Antwort der Stadtverwaltung erweckt den Eindruck, dass der Verfolgung von Umweltverstößen bislang nur wenig Priorität eingeräumt wird. Im gesamten Jahr 2024 wurden lediglich 75 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Umweltvergehen eingeleitet. Noch gravierender ist die geringe Höhe der tatsächlich verhängten Bußgelder. Obwohl der Bußgeldkatalog des Landes Sanktionen von bis zu 100.000 Euro erlaubt, lag der höchste Bußgeldbescheid im Jahr 2024 bei gerade einmal 250 Euro.
Prof. Dr. Claudia Dalbert, Stadträtin und ehemalige Umweltministerin, die den Bußgeldkatalog maßgeblich mitgestaltet hat, erklärt: „Es ist unfassbar, dass 2024 maximal 250 Euro als Bußgeld verhängt wurden. Wenn Umweltsünder mit so geringen Strafen rechnen müssen, ist es kein Wunder, wenn sich jemand traut, ganze Wagenladungen von Müll in die Dölauer Heide zu werfen.“
Auch der Personaleinsatz der Stadtverwaltung zur Aufdeckung von Umweltvergehen und zur Ermittlung der Verursacher ist nach wie vor äußerst gering. Dabei gäbe es erprobte Lösungen, wie Melanie Ranft, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, betont: „Bei konsequenter Anwendung des Bußgeldkatalogs könnten zusätzliche Stellen für sogenannte ‚Waste Watcher‘ geschaffen werden – ein Modell, das in vielen anderen Städten längst funktioniert. Die Einnahmen aus Bußgeldern würden nicht nur die Kosten decken, sondern auch einen spürbaren Beitrag zur Sauberkeit in Halle leisten.“