
Halle. LAV. Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) hat im Rahmen der Marktüberwachung Schnuller für Säuglinge und Kleinkinder stichprobenhaft untersucht. Die gute Nachricht vorweg: es gab keine Mängel.
Ein Schnuller muss nicht nur frei von Schadstoffen sein, sondern auch sicher und robust, denn der Schnuller muss einiges aushalten können. Wenn das Baby Teile abreißen kann oder die Hartplastikbestandteile beim Runterfallen zerbrechen, können Kleinteile entstehen, an denen
Säuglinge schlimmstenfalls ersticken könnten.
Vor dem Hintergrund von Unfällen in der Vergangenheit wurde die Norm DIN EN 1400 „Schnuller für Säuglinge und Kleinkinder – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“ entwickelt.
Darin sind strenge sicherheitstechnische Prüfungen und ein Katalog an verpflichtenden Anwendungshinweisen auf der Verpackung festgelegt.
Im Rahmen von Stichprobenkontrollen wurden 20 unterschiedliche Schnuller für Säuglinge und Kleinkinder auf Einhaltung der sicherheitstechnischen Anforderungen sowie Angabe der vorgeschriebenen Produktinformationen und Kennzeichnungen auf Grundlage der DIN EN 1400 im LAV geprüft.
Die Probenahme erfolgte in lokalen Drogeriemärkten, im Lebensmitteleinzelhandel sowie in Spielzeuggeschäften in Sachsen-Anhalt, wobei sowohl Markenartikel als auch Eigenmarken als Proben
entnommen wurden.
Bei allen 20 überprüften Schnullern entsprachen die Angaben zu den Produktinformationen, Kennzeichnungen und Anwendungshinweisen den Anforderungen der DIN EN 1400. Es wurden keine formalen Mängel festgestellt.
Zusätzlich wurden alle Proben in einer akkreditierten Prüfstelle auf die Einhaltung der konstruktiven und mechanischen Eigenschaften laut DIN EN 1400 untersucht. Schwerpunkte der Prüfungen bildeten die sicherheitstechnischen Anforderungen. Auch hier wurden keine Mängel festgestellt. Alle Proben entsprachen den Anforderungen laut DIN EN 1400.
Die detaillierten Ergebnisse der Stichprobenkontrollen sind auf der Internetseite des LAV veröffentlicht.