Katastrophenschutz: Stadt Halle künftig mit 44 Sirenen ausgestattet

Halle (Saale)
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Halle. LVwA. Seit 2021 können Kommunen Anträge auf Förderung von Anschaffung oder Nachrüstung von Sirenen stellen. Insgesamt 377 Anträge sind bislang beim Landesverwaltungsamt eingegangen. Davon sind bereits 188 Sirenen im Aufbau oder bereits installiert.

Thomas Pleye, Präsident des zuständigen Landesverwaltungsamtes: „Krisen lehren uns, dass analoge Warnsysteme nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Deshalb sind alle Beteiligten für das Thema Um- bzw. Aufrüstung der Sirenen sensibilisiert. Die Kommunen sind bei der Umsetzung bereits gut vorangekommen, dennoch haben wir hier noch ein Stück Arbeit vor uns.“

In Halle werden derzeit oder wurden bereits 44 neue Sirenen angeschafft. Aktuell sind in Sachsen-Anhalt rund 2.000 Sirenen vorhanden. Davon müssten 852 Sirenen umgerüstet werden. Eine Erhebung bei den Kommunen ergab, dass zusätzlich mehr als 500 Sirenen neu beschafft werden sollen.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) finanziert derzeit ein Sonderförderprogramm Sirenen mit rund 90 Millionen Euro und ergänzt damit die bereits unternommenen Anstrengungen auf Länderebene. Neben sechs weiteren Bundesländern hat auch Sachsen-Anhalt eine Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet und nutzt bereits die für das Jahr 2021 vom Bund bereitgestellten Fördermittel, um neue Sirenen zu errichten oder vorhandene Sirenenmodelle zu erneuern.

Ein flächendeckendes Sirenennetz trägt bedeutend zur effektiven Warnung der Bevölkerung bei. Aber, Sirenen sind nur eines der vielen Warnmittel, die in Deutschland den Warnmittelmix ausmachen und stellen einen Baustein der im März 2021 vorgestellten Neuausrichtung des BBK dar.

Für das Land Sachsen-Anhalt stehen nach dem Königsteiner-Schlüssel für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 rund 2,3 Mio. zur Verfügung, wobei die Umsetzung im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung durch die Kommunen erfolgt.

Hinzergrund
In Sachsen-Anhalt sorgt das Landesverwaltungsamt dafür, dass die Gelder an die Landkreise und kreisfreien Städte ausgezahlt werden. Auch koordiniert das zuständige Referat Katastrophenschutz die Interessen des Bundes bzw. des Landes Sachsen-Anhalt und die der Kommunen und klärt auftretende fachliche und haushaltsrechtliche Fragen. Zudem erstellt das Referat mit maßgeblicher Beteiligung der Landkreise und kreisfreien Städte für ein bundesweites Warnmittelkataster eine landesweite Übersicht aller im Land vorhandenen Sirenen.