“Rechtsstaat stärken – Linksextreme Beeinflussungsversuche nicht hinnehmen”
Halle. CDU. Die CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle fordert das Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt auf, weiter an der Waffenverbotszone in Halle festzuhalten und die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für eine rechtssichere Ausweisung solcher Zonen zu schaffen. Im Angesicht der vielen Fälle von schwerer Gewaltkriminalität unter Verwendung von Waffen, insbesondere unter Jugendlichen, wäre es gefährlich, auf ein bewährtes Instrument wie die Waffenverbotszone (WVZ) in Halle zu verzichten.
Die CDU Halle begründet ihre Auffassung wie folgt:
“Wir vertrauen der Arbeit unserer Polizei und anderer Sicherheitsbehörden und sehen in der bislang erfolgten Arbeit der Polizei zur Durchsetzung der Waffenverbotszone einen sinnvollen Ansatz. Wir betrachten das Vorgehen der Aktivisten keinesfalls als Versuch die Rechtsstaatlichkeit zu wahren, sondern als gezielte Strategie der Schwächung und Delegitimierung des staatlichen Gewaltmonopols, auch dadurch, dass die Polizei und andere Ordnungskräfte als rassistisch, grundlos gewalttätig und potentiell gefährlich diffamiert werden.
In der Pressemitteilung der Initiative „Waffenverbotszonen abschießen“ heißt es beispielsweise, Menschen seien durch die Waffenverbotszonen „der Definitionshoheit der Polizei ausgeliefert, die oftmals durch rassistische Stereotype geprägt seien“.
Der Stadtverband „Die Linke“ erklärt in einer Pressemitteilung: Die Waffenverbotszone habe „für die Sicherheit der Hallenser*innen keinerlei Nutzen“, begünstige jedoch „rassistischen Polizeikontrollen“.
Wir halten es jedoch für bedenklich, dass die Arbeit der Polizei und anderer Strafverfolgungsbehörden immer mehr durch die Klagen linker Aktivisten behindert wird. Ein Student aus dem Umfeld des „AK Kritischer Juristen“ bzw. der zugehörigen Initiative „Waffenverbotszonen abschießen“ hatte einen Normenkontrollantrag gegen die WVZ gestellt. Die hinter dem Kläger stehende Initiative „Waffenverbotszone abschießen“ ist das Projekt verschiedener linker und linksextremer Gruppierungen, als „FREUND:INNEN“ werden auf der Homepage der Gruppierung unter anderem die vom Verfassungsschutz beobachtete ‚Rote Hilfe‘ sowie „Copwatch“ genannt. „Copwatch“ verfolgt als wichtigstes Ziel die „Abschaffung der Polizei in Deutschland“. Der „AK Kritischer Juristen“ hatte in der Vergangenheit unter anderem die Aufrufe des „Offenen Antifaplenums Halle“ zur Demo unter dem Motto „„Bullen töten und Ihr schweigt“ geteilt, ebenso Aufrufe zur Freilassung einer inzwischen verurteilten linksextremen Gewalttäterin („Freiheit für Lina“, Lina E. ist wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurden) sowie Solidaritätsbekundungen für vor Gericht stehende, mutmaßliche G20-Gewalttäter durch die vom Verfassungsschutz beobachtete „Rote Hilfe e. V.“”
Das Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt hatte am 28.09.2023 die Verordnung über die Einrichtung einer Waffenverbotszone für unwirksam erklärt und hält die Einrichtung für nicht ausreichend begründet. Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen.