Merseburg. LKS. Beim ersten Kreistag nach der Kommunalwahl standen am 04.09.2024 wichtige Themen an. Die wichtigsten Entscheidungen fielen zur Erprobung und Einführung des Telenotarztsystems sowie für vorbereitenden Maßnahmen zur Einrichtung einer kreiseigenen Inobhutnahmeeinrichtung.
Telenotarztsystem
Die Landkreise Saalekreis und Mansfeld-Südharz sowie die Stadt Halle (Saale) haben ein Konzept zur gemeinsamen Erprobung eines Telenotarztsystems entwickelt. Erprobt werden soll in den kommenden zwei Jahren in Vorbereitung einer landesweiten Etablierung, ob und mit welchem Aufwand es technisch und organisatorisch möglich ist, ein Telenotarztsystem in den Rettungsdienstbereichen Mansfeld-Südharz, Halle/nördlicher Saalekreis und südlicher Saalekreis-Merseburg/Querfurt einzuführen.
Durch die in den vergangenen Jahren kontinuierlich steigenden Rettungsdiensteinsatzzahlen und den zunehmenden Mangel an qualifiziertem Fachpersonal wird ein effizienterer Einsatz und die Steuerung der verfügbaren rettungsdienstlichen Mittel immer bedeutsamer.
Von besonderer Bedeutung ist die Unterstützung des nichtärztlichen Rettungsdienstpersonals bei Diagnosestellung, Durchführung der Maßnahmen im Rahmen der Erstversorgung und Unterstützung bei Grauzonenentscheidungen. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn sich der Einsatz eines Notarztes vor Ort verzögert oder nicht möglich ist. Die Behandlung unter Anleitung des Telenotarztes ergänzt die Behandlung durch den Notfallsanitäter oder den physischen Notarzt.
Nach den bereits erfolgten positiven Entscheidungen im Sozial- und Gesundheitsausschuss sowie dem Finanz- und Kreisausschuss stimmten die Kreistagsmitglieder mehrheitlich für den Abschluss der Zweckvereinbarung mit der Stadt Halle (Saale) und dem Landkreis Mansfeld-Südharz zur Erprobung und Einführung einer telemedizinischen Unterstützung der rettungsdienstlichen Notfallversorgung. Gleiche Beschlüsse liegen durch die beiden anderen Gebietskörperschaften vor. In der Zweckvereinbarung werden die Einzelheiten der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Landkreisen und der Stadt Halle (Saale) geregelt.
Die Zustimmung des Gremiums bezieht sich ebenso auf den Vertrag mit der Gemeinschaft der beteiligten Krankenhäuser (BG Klinikum Bergmannstrost Halle gGmbH, dem Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara, dem Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR, der Carl-von-Basedow-Klinikum gGmbH, HELIOS-Kliniken Mansfeld-Südharz) zur Gestellung des ärztlichen Personals.
Inobhutnahmeeinrichtung
Ein weiterer wichtiger Tagesordnungspunkt war die Beschlussvorlage zur Schaffung einer eigenen Inobhutnahmeeinrichtung im Landkreis. Bisher verfügt der Saalekreis über zwei an eine Kinderwohngruppe eines Trägers angebundene Inobhutnahmeplätze für Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 13 Jahren. Die strukturellen als auch inhaltlichen Gegebenheiten der Heimeinrichtung führen immer wieder dazu, dass eine Inobhutnahme nicht möglich ist. Infolgedessen ist eine Personal- als auch zeitaufwendige Suche nach einer schnellen als auch sozialverträglichen Unterbringung notwendig. Durch die Schaffung eines Kinderschutzhauses in eigener Trägerschaft des Landkreises Saalekreis können die Aufgaben im Kinderschutz durch eigene Steuerungsmöglichkeiten effizient und wirtschaftlich gestaltet, Hilfsperspektiven bedarfs- und ressourcenschonend erarbeitet und die Arbeit des Allgemeinen Sozialen Dienst dauerhaft gestärkt und gesichert werden. Die Mitglieder des Kreistages folgten einstimmig den bereits erfolgten Beschlüssen des Jugendhilfe-, Finanz- und Kreisausschusses.