Verbraucherzentrale informiert über untergeschobene Zeitschriftenabos

Zeitschriften
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Aus Freiexemplaren wird kostenpflichtiges Jahres-Abo 

Halle/VZSA. Die Verbraucherzentrale registriert zunehmende Beschwerden zu untergeschobenen Abos für Zeitschriften. Wie kommen diese zustande? Auf was sollten Betroffene achten? Wie sollten sie reagieren?

Typische Maschen für Abofallen:

  1. Kostenloses Probeabo mit automatischer Verlängerung als Dankeschön nach Online-Bestellung
  2. Dankeschön für die Teilnahme an telefonischen Umfragen oder Gewinnspielen mit verstecktem Abo-Abschluss
  3. Datenabfragen für Produkttests – Abo für Zeitschrift statt Zusendung des Produktes

Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher berichten über unerwünschte Abonnements bei Zeitungen und Zeitschriften, die in den meisten Fällen durch vermeintlich kostenlose Probeabos oder Gewinnspiele entstehen. Statt der kostenfreien Probeabos werden Verbraucher in langfristige und kostenpflichtige Verträge gelockt.

Viele Betroffenen bemerken erst nach der ersten Abbuchung vom Konto dass sie wahrscheinlich ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen haben. Üblicherweise erhalten die Verbraucherinnen und Verbraucher nach Vertragsabschluss eine Auftragsbestätigung und später eine Rechnung von der Pressevertriebszentrale, kurz der PVZ. Die PVZ wird von Unternehmen beauftragt, die Abos zu betreuen und Zahlungen einzufordern. Ein großer Teil der Verbraucherinne und Verbraucher sind verärgert über das hartgesottene Vorgehen der PVZ.

Die Verbraucherzentrale rät:

Widerruf
Diejenigen Betroffenen, die bewusst keinen Vertrag abgeschlossen haben oder ein solcher untergeschoben wurde, sollten schnell reagieren. Verträge, die an der Haustür oder via Internet, Telefon oder aufgrund schriftlicher Materialien zustande gekommen sind, können widerrufen werden. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, den Widerruf per Einwurf-Einschreiben an die Adresse, welche in der Widerrufsbelehrung benannt wird, zu versenden, da im Zweifel belegt werden muss, dass der Widerruf fristgemäß abgesendet wurde.

Abo kündigen
Ein Abonnement, wenn es bewusst abgeschlossen wurde, kann grundsätzlich erstmalig zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit gekündigt werden. Zu beachten ist, dass hierbei Fristen einzuhalten sind. Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden, darf die Kündigungsfrist nicht länger als 1 Monat vor Ablauf der Laufzeit sein. Bei älteren Verträgen kann die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate zum Ende der vereinbarten Laufzeit betragen.

Fazit:
Wenn ein versprochenes Probe-Abo unbemerkt in ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo übergeht, handelt es sich um eine Abofalle. Betroffene sollten sofort reagieren, wenn sie davon Kenntnis erlangen:

  • Auftragsbestätigung und Rechnung prüfen
  • Vertragsschluss bestreiten sowie Widerruf erklären
  • Im Zweifel von Verbraucherzentrale beraten lassen

Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter +49 345 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.