Häusliche Gewalt und Körperverletzung verbunden mit Wohnungsbrand

Polizei
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Halle/PRev. Am gestrigen Tag kam die hiesige Polizei gegen 16.20 Uhr in einem Mehrfamilienhaus im Bereich Karl-Ernst-Weg zum Einsatz. In einem Wohnbereich des dortigen Mehrfamilienhauses griff der 50-jährige Beschuldigte die in der Wohnung lebende Ehefrau körperlich an. Auf die körperliche Auseinandersetzung wurde eine Mieterin des Mehrfamilienhauses aufmerksam und wollte der Geschädigten zu Hilfe eilen.

Die Zeugin wurde ebenfalls durch den Beschuldigten körperlich angegriffen. Im Rahmen der weiteren Auseinandersetzung drohte der Beschuldigte der Wohnungsinhaberin mit Worten und den weiteren Einsatz eines Messers an. Die beiden Geschädigten und eine dritte beteiligte Person konnten nachfolgend aus der Wohnung flüchten und sich in einem Nachbarhaus in Sicherheit bringen.

Von hieraus konnten die Geschädigten die Polizei unterrichten, welche sofortig zum Einsatz kam und den Beschuldigten im unmittelbaren Umfeld des Mehrfamilienhauses stellen und vorläufig festnehmen konnte. Noch vor dem Betreten der Tatortwohnung durch die Polizei, wurde eine Rauchentwicklung in dieser festgestellt und die Feuerwehr der Stadt Halle (Saale) hinzugezogen, welche die Brandbekämpfung vornahm. Der Beschuldigte wurde zur Durchführung weiterer polizeilicher Ermittlungen zum Zentralen Polizeigewahrsam der Polizeiinspektion Halle (Saale) verbracht. Durch die Kriminaltechnik wurde die Spurensuche und –sicherung durchgeführt. Das Polizeirevier Halle (Saale) hat umfangreiche kriminalpolizeiliche Ermittlungen aufgenommen, welche derzeitig andauern. Über die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) wird die Stellung eines Untersuchungshaftbefehl am zuständigen Amtsgericht Halle (Saale) geprüft. Eine Entscheidung hierrüber liegt derzeitig noch nicht vor.

Über die Brandursache kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Auskunft gegeben werden, die eingeleitete Brandursachenermittlung dauert derzeitig an.

Durch das Polizeirevier wurden die strafrechtliche Ermittlungen wegen Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung und schwerer Brandstiftung gegen den Beschuldigten eingeleitet.

Hinweis der Polizei: Die Polizei ermutigt Betroffene von häusliche Gewalt und Stalking diese Straftaten bei der Polizei anzuzeigen und sich Hilfe zu suchen. Häusliche Gewalt oder Stalking sind keine Privatsache. Jede Strafanzeige wird ernst genommen! Nur durch das Durchbrechen des Kreislaufs der Gewalt kann langfristiger Schutz erreicht werden.

Falls Sie Zeuge eines solchen Vorfalls werden, werden Sie gebeten, sich ebenfalls umgehend bei der Polizei zu melden.

In akuten Gefahrensituationen sollte sofort die Polizei unter der Notrufnummer 110 kontaktiert werden. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist rund um die Uhr unter der kostenlosen Nummer 08000 116 016 erreichbar und bietet anonyme, mehrsprachige Beratung. Frauenhäuser und spezialisierte Beratungsstellen stehen ebenfalls als Anlaufstellen zur Verfügung. Die Polizei arbeitet eng mit Opferschutzorganisationen zusammen, die rechtliche und psychosoziale Unterstützung bieten.

Weitere Informationen zu Hilfsangeboten sind auf den Webseiten der Opferschutzorganisationen sowie des Landes Sachsen-Anhalt zu finden, beispielsweise unter: https://www.gewaltfreies-sachsen-anhalt.de/