Halle/BPol. Eine Streife der Bundespolizei kontrollierte am Sonntag, 22. Februar 2026, um 17.25 Uhr im Hauptbahnhof Halle (Saale) einen 59-jährigen Mann. Bei der anschließenden Überprüfung seiner Personalien im Informationssystem der Polizei wurde bekannt, dass ihn die Staatsanwaltschaft Dresden per Haftbefehl suchte. Wegen des Erschleichens von Leistungen wurde der Deutsche im Juni 2025 durch das Amtsgericht Dresden zu einer Geldstrafe von 375 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen verurteilt.
Da er unbekannten Aufenthalts war, wurde seitens der Staatsanwaltschaft Dresden im Februar 2026 der in Rede stehende Haftbefehl erlassen. Die Bundespolizisten eröffneten dem Gesuchten diesen, nahmen ihn fest und mit in das Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof Halle (Saale). Den haftabwenden Betrag von 360 Euro konnte der Festgenommene nicht zahlen, sodass er nach Abschluss aller erforderlichen Maßnahmen für die nächsten 12 Tage an eine Justizvollzugsanstalt übergeben wurde. Darüber hinaus informierten die Beamten die ausschreibende Behörde über den Vollzug des Haftbefehls.