Tarifverhandlungen im Nahverkehr Sachsen-Anhalt: KAV bekräftigt Gesprächsbereitschaft

HAVAG Straßenbahn
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“Forderungen in aktueller Höhe nicht angemessen und nicht finanzierbar” 

Halle/KAV. Der Kommunale Arbeitgeberverband Sachsen-Anhalt (KAV) und die Gewerkschaft ver.di sind gestern zur zweiten Runde der Tarifverhandlungen zum Spartentarifvertrag Nahverkehr Sachsen-Anhalt (TV-N LSA) sowie zum Tarifvertrag für Auszubildende zusammengekommen.

Der KAV betonte zu Beginn der Verhandlungen seine klare Bereitschaft zu konstruktiven Gesprächen und stellte dabei klar: Die vorhandenen guten Arbeitsbedingungen im ÖPNV sind keine Verhandlungsmasse, sondern ein zentrales Anliegen der kommunalen Arbeitgeber. Attraktive Arbeitsplätze sind Voraussetzung für einen leistungsfähigen Nahverkehr – gerade in Zeiten des demographischen Wandels. Gleichzeitig müssen Verbesserungen wirtschaftlich tragfähig sein und dürfen nicht zu Lasten der Fahrgäste oder der kommunalen Haushalte gehen. Die von ver.di erhobenen Forderungen verursachen eine weiterführende massive Kostensteigerung von mehr als 8 Prozent, die unter den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht finanzierbar sind.

Kommunale Finanzierung setzt klare Grenzen

Die betroffenen Verkehrsunternehmen in Sachsen-Anhalt sind kommunale Unternehmen. Sie werden maßgeblich durch Städte und Landkreise finanziert, die den öffentlichen Personennahverkehr bestellen. Diese Kommunen stehen selbst unter erheblichem Haushaltsdruck. Sie verfügen über keinen zusätzlichen finanziellen Spielraum mehr und können eine eigenbestimmte Selbstverwaltung nicht mehr organisieren.
Aus diesem Grund haben bereits jetzt Aufgabenträger Prüfaufträge an Verkehrsunternehmen erteilt, um Konzepte für Kosteneinsparungen durch Angebotsanpassungen zu erarbeiten.

Die Forderungen zur Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 38 auf 35 Stunden bei vollem Lohnausgleich führen zu dauerhaften nicht finanzierbaren Mehrkosten und einen deutlich steigenden Personalbedarf.
Bereits seit Jahren optimieren die Verkehrsunternehmen ihre Leistungsangebote mit dem Ziel, die Auswirkungen auf die Fahrgäste so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen. Hier sind keine Spielräume mehr gegeben. Der unmittelbare Zusammenhang zwischen den Fahrplanleistungen und den Dienstplänen der Beschäftigten wurde hierin regelmäßig mit hoher Aufmerksamkeit berücksichtigt.

Bereits erhebliche Verbesserungen umgesetzt

Das Entgelt ist nicht Gegenstand der aktuellen Verhandlungen. Bereits 2024 hatten sich die Tarifparteien auf ein umfangreiches Entgeltpaket verständigt. Dieses umfasste eine Erhöhung der Tabellenentgelte zum 1. August 2024 um 4 Prozent (mindestens 150 Euro monatlich) sowie zum 1. Mai 2025 um weitere 7,5 Prozent. Zusätzlich sind bereits weitere Erhöhungen von 3 Prozent ab April 2026 und 2,8 Prozent ab März 2027 vereinbart.

Bereits zuvor wurde zum 1. Oktober 2023 die Entgeltordnung grundlegend überarbeitet, was für einen Großteil der Beschäftigten Entgeltsteigerungen von bis zu 10 Prozent bedeutete.

Auch bei der Arbeitsbelastung wurden in den vergangenen Jahren konkrete Verbesserungen erreicht:

  1. Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 40 auf 38 Stunden
  2. Verkürzung der maximalen Dienstschichtlänge auf 9 Stunden und der Ruhezeit auf mindestens 11 Stunden
  3. 30 Tage Urlaub sowie zusätzliche freie Tage (24. und 31. Dezember)
  4. weitere zusätzliche freie Tage neben dem tariflichen Urlaub

Flexible Modelle statt pauschaler Arbeitszeitabsenkung

Statt pauschaler Arbeitszeitreduzierungen schlägt der KAV vor, über flexible und wählbare Arbeitszeitmodelle zu sprechen. Ziel ist es, individuelle Bedürfnisse der Beschäftigten stärker zu berücksichtigen und gleichzeitig die Anforderungen an einen verlässlichen ÖPNV zu erfüllen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, da ver.di in der aktuellen Tarifverhandlung die Arbeitszeitabsenkung lediglich als „Krücke“ für die Entlastung der Beschäftigten sieht.
Der Kommunale Arbeitgeberverband appelliert an ver.di, die Forderungen anzupassen und realistische Verhandlungsspielräume zu eröffnen. Nur auf dieser Grundlage kann ein tragfähiger Kompromiss entwickelt werden.

Einigung am Verhandlungstisch möglich – Streiks unangemessen

Der KAV hält Arbeitskampfmaßnahmen in der aktuellen Phase für unangemessen. Eine Einigung ist aus Sicht des Kommunalen Arbeitgeberverbandes am Verhandlungstisch möglich, wenn beide Seiten die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigen und verantwortungsvoll mit den begrenzten Mitteln der kommunalen Unternehmen umgehen.

„Wir haben bereits gute Arbeitsbedingungen für unsere Beschäftigten geschaffen, die zugleich ein stabiles Nahverkehrsangebot für unsere Fahrgäste absichern. Beides gehört zusammen. Weitere Verbesserungen müssen wirtschaftlich verantwortbar sein und dürfen die kritischen Haushaltssituationen der betreffenden Kommunen nicht zusätzlich beanspruchen. Wir sind jederzeit bereit, konstruktiv zu verhandeln und tragfähige Lösungen zu entwickeln“, so die Stellvertretende Verbandsgeschäftsführerin des KAV Sandra Wurzel.

Die nächste Verhandlungsrunde findet am 17. März 2026 statt.