Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im ÖPNV – Verzögerungen beim Versand von Wertmarken

Landesverwaltungsamt
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Halle/LVwA. Das Landesverwaltungsamt möchte darüber informieren, dass es im Februar leider zu Verzögerungen beim Versand von Beiblättern mit Wertmarken für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im ÖPNV kommen kann. Grund ist ein technisches Problem bei der Umstellung auf das neue Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesensystem (HKR) des Landes zum Jahreswechsel.

Das Landesverwaltungsamt arbeitet intensiv gemeinsam mit dem Systemanbieter an der Behebung der Störung. Ziel ist es, den Versand innerhalb der kommenden Tage wieder vollständig sicherzustellen.

Wer ist konkret betroffen
Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 können den ÖPNV unentgeltlich nutzen, wenn eines der folgenden Merkzeichen vorliegt:

  • G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit
  • Bl – Blindheit
  • H – Hilflosigkeit
  • Gl – Gehörlosigkeit

Voraussetzung ist ein Schwerbehindertenausweis mit gültigem Beiblatt und Wertmarke, die beide bei Kontrollen vorzuzeigen sind. Für die Ausstellung der Wertmarke ist grundsätzlich eine Eigenbeteiligung zu entrichten. Von der Zahlung der Eigenbeteiligung befreit sind unter anderem schwerbehinderte Menschen, bei denen die Merkzeichen „Bl“ (blind) und/oder „H“ (hilflos) festgestellt wurden, sowie schwerbehinderte Menschen, die bestimmte gesetzlich geregelte soziale Leistungen beziehen.

Bei Anspruchsberechtigten, die eine Eigenbeteiligung zu leisten haben, kann es im Monat Februar bedauerlicherweise zu Verzögerungen beim Versand der Beiblätter mit Wertmarke kommen.

Das Landesverwaltungsamt bittet alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die entstandenen Unannehmlichkeiten und versichert, dass der Versand schnellstmöglich wieder regulär erfolgt.