Landesamt für Verbraucherschutz informiert zu UV-Strahlung

Himmel Wolken Sonne
© H@llAnzeiger

Halle/LAV. Anlässlich des jährlich stattfindenden Tages des Sonnenschutzes am 21.06.2025 informiert das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) über die gesundheitlichen Risiken durch
übermäßiges Sonnenbaden, die angebotenen Vorsorgeuntersuchungen der Krankenkassen sowie die
zukünftigen Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit.

Am See, im Freibad, im Park – vielerorts genießen Groß und Klein jetzt wieder die sonnigen Sommertage mit ausgiebigen Sonnenbädern. Doch neben der wohltuenden Wirkung auf die Psyche und der Anregung der körpereigenen Vitamin-D-Produktion birgt die UV-Strahlung auch Gefahren für die menschliche Gesundheit.

Neben den akuten Schädigungen, wie Sonnenbränden oder Entzündungen der Hornhaut oder Bindehaut im Auge, kann die UV-Strahlung auch die Entstehung von Hautkrebs verursachen.

Gesetzlich krankenversicherte Personen haben ab dem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs (Hautkrebs-Früherkennung_KBV).

Um die gesundheitlichen Schäden schon vor ihrer Entstehung zu verhindern, sollten die UV-Schutz-Maßnahmen, wie sie beispielsweise das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit auf seiner Homepage >> Klima – Mensch – Gesundheit empfiehlt, konsequent umgesetzt werden.

Da Hitze und Sonnenexposition häufig Hand in Hand gehen, enthalten viele Hitzeaktionspläne Maßnahmen zum UV-Schutz, so auch der >> Musterhitzeaktionsplan für Einrichtungen zur Betreuung und Pflege älterer Menschen für Sachsen-Anhalt.

Die UV-Strahlung und die Hitze sind nur zwei der vielen gesundheitlich relevanten Aspekte des Klimawandels, welche die Bevölkerung in Zukunft beschäftigen werden.

Einen Überblick über einige der umweltmedizinischen Faktoren des Klimawandels sowie weiterführende Links finden Sie auf unserer Homepage >> Klimawandel und Gesundheit.