
Halle. BPol. Am Montag, 27. Januar 2025, kontrollierte eine Streife der Bundespolizei um 15.30 Uhr eine Frau im Hauptbahnhof Halle (Saale). Den Beamten gegenüber konnte sich die 37-Jährige nicht ausweisen und wurde zum Zweck der zweifelsfreien Identitätsfeststellung mit auf das Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof genommen.
Bei der Durchsuchung ihrer Sachen stellten die Einsatzkräfte einen Personalausweis, welcher auf eine andere Frau ausgestellt und bereits als abhandengekommen gemeldet war, fest. Zudem lag gegen die 37-Jährige ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Leipzig vor. Wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln wurde die Deutsche bereits im März des vergangenen Jahres durch das Amtsgericht Leipzig zu einer Geldstrafe von 480 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von ursprünglich 30 Tagen verurteilt. Jedoch zahlte sie bisher weder den auferlegten Geldbetrag, noch stellte sie sich, trotz zuvor ergangener Ladung, dem Strafantritt. Demnach erließ die Staatsanwaltschaft Leipzig den Haftbefehl über 15 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Diesen eröffneten die Beamten der Gesuchten und brachten sie, nach Abschluss aller notwendigen Maßnahmen, in eine Justizvollzugsanstalt.
Die ausschreibende Behörde wurde entsprechend über den Vollzug des Haftbefehls informiert. Zudem erhält die Dame eine erneute Strafanzeige wegen der Unterschlagung des aufgefundenen Ausweisdokumentes.
Sechs Stunden später kontrollierten Beamte der Bundespolizei um 21.30 Uhr eine 53-Jährige in der Haupthalle des Hauptbahnhofes Halle (Saale). Bei dem anschließenden Abgleich ihrer Personalien im Informationssystem der Polizei wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Magdeburg per Vollstreckungshaftbefehl nach ihr suchte. Wegen Diebstahls geringwertiger Sachen verurteilte sie das Amtsgericht Aschersleben bereits im Januar des vergangenen Jahres zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen. Weder zahlte die Deutsche den auferlegten Geldbetrag, noch stellte sie sich, trotz zuvor ergangener Ladung, dem Strafantritt. Demnach erließ jene Staatsanwaltschaft im Juli den Haftbefehl.
Diesen eröffneten die Beamten der Gesuchten, nahmen sie fest und für die weiteren Maßnahmen mit auf das nahegelegene Bundespolizeirevier. Bei ihrer Durchsuchung stellten die Beamtinnen neben einem Taschenmesser in der Jackentasche diverses Diebesgut im Rucksack der Frau fest und im Weiteren sicher. Nach eingehender Belehrung gab sie zu, jene Waren aus einem Lebensmittelgeschäft im Hauptbahnhof Halle (Saale) entwendet zu haben, ohne diese zuvor zu bezahlen. Den haftabwendenden Betrag konnte die 53-Jährige nicht aufbringen und wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Sie erhält eine weitere Strafanzeige wegen Diebstahls. Die ausschreibende Behörde erhielt Kenntnis von der Vollstreckung des Haftbefehls.