Halle. BPOLI. Im Rahmen der Bestreifung des Hallenser Hauptbahnhofes erweckten zwei Männer am Sonntag, den 28. August 2022, gegen 21:15 Uhr die Aufmerksamkeit einer Streife der Bundespolizei. Die beiden Männer im Alter von 33 und 50 Jahren verhielten sich in einem Geschäft im Hauptbahnhof sehr laut und wirkten stark alkoholisiert. Im Kassenbereich sprach ein Mitarbeiter des Geschäftes das Duo an und forderte sie auf, die Filiale umgehend zu verlassen.
Der Aufforderung kamen die beiden nicht nach. Auch den Aufforderungen seitens der Bundespolizisten wurden anschließend keine Folge geleistet. Demnach ergriff ein Beamter den 50-Jährigen am Arm, um diesen aus dem Geschäft zu führen.
Unvermittelt schlug er mit seinen Fäusten in Richtung des Beamten. Dies wurde durch seinen Streifenkollegen umgehend unterbunden. Der Unruhestifter wurde fixiert und aus dem Einkaufsmarkt geführt. Hierbei wehrte er sich so stark, dass er auf den Boden gebracht und gefesselt werden musste. Sein Kompagnon versuchte den 50-Jährigen aus der Fesselung mittels eines Kopfstoßes gegen den handelnden Beamten zu befreien. Auch dieser Angriff konnte glücklicher Weise abgewehrt werden. Der 33-Jährige wurde zu Boden gebracht, beruhigte sich, leistete im weiteren keinen Widerstand und den Weisungen der Beamten Folge. Nach Überprüfung seiner Personalien erhielt der polnische Staatsangehörige zunächst einen Platzverweis für den Bahnhof und verließ diesen umgehend.
Sein älterer Begleiter war jedoch nicht so kooperativ. Trotz der Fesselung beruhigter er sich keineswegs und wurde für die weiteren strafprozessualen Maßnahmen auf das Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof gebracht. Auf dem Weg stemmte er sich so gegen die Maßnahme, dass zwei Beamte unterstützend tätig werden mussten. Zudem ließ er sich zwischenzeitlich fallen. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest brachte einen Wert von 2,8 Promille zum Vorschein.
Nach Abschluss der Maßnahmen wurde der Deutsche aus der Dienststelle entlassen. Auch er hat einen Platzverweis für den Hauptbahnhof erhalten. Die Bundespolizisten fertigten Strafanzeigen unter anderem wegen tätlichen Angriffs auf und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung.