
Halle. BPol. Am Montag, 23. Juni 2025, kontrollierte eine Streife der Bundespolizei um 07.14 Uhr einen Mann in der Haupthalle des Hallenser Hauptbahnhofes. Bei der anschließenden Überprüfung seiner Personalien im Informationssystem der Polizei wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Weiden in der Oberpfalz ihn per Vollstreckungshaftbefehl suchte.
Bereits im Mai 2023 verurteilte ihn das Amtsgericht Tirschenreuth wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen Haft. Lediglich einen Teil des auferlegten Geldbetrages beglich der 25-Jährige. Folglich wurde vor zwei Monaten Haftbefehl erlassen. Dies eröffneten die Einsatzkräfte dem Gesuchten, nahmen ihn fest und zunächst mit in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Halle (Saale). Den haftabwendenden Rest-Betrag von 2.200 Euro konnte der Deutsche nicht aufbringen.
Nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um seine Restfreiheitsstrafe von 44 Tagen anzutreten. Die Einsatzkräfte informierten die ausschreibende Behörde über den Vollzug des Haftbefehls.