Halle. StatLa. Aus den vergangenen Erhebungszeitpunkten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) seit dem Jahr 2003 zeigte sich, dass Haushalte bis zur letzten Erhebung 2018 in Sachsen-Anhalt immer weniger sparen konnten. Während 2003 noch 10,9 % der ausgabefähigen Einkommen und Einnahmen gespart wurden, sank die Sparquote bis 2018 um 2,5 Prozentpunkte auf 8,4 %.
Die Möglichkeit zum Vermögensaufbau nahm in den vergangenen Jahren ab. Dies zeigte sich auch darin, dass die steigenden Lebenshaltungskosten zunehmend aus Umwandlung von Vermögen und durch Kreditaufnahme finanziert wurden.
Wie sieht das bei Ihnen aus? Können Sie noch etwas sparen oder müssen auch Sie bereits auf Erspartes zurückgreifen?
Teilnehmende Haushalte gesucht
Für die bundesweit laufende Erhebung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023 werden noch teilnahmebereite Haushalte aus Sachsen-Anhalt gesucht. Diese können sich noch bis Ende September unter www.evs2023.de/teilnahme für die Erhebungswelle im IV. Quartal 2023 beim Statistischen Landesamt anmelden. Eine Teilnahme ist für alle Haushalte unabhängig von ihrer Haushaltszusammensetzung möglich. Derzeit sucht das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt insbesondere noch Haushalte von Selbstständigen, von Personen im Ruhestand sowie Familienhaushalte mit Kindern im Alter von 6 bis 17 Jahren.
Haushalte, die für die Teilnahme ausgewählt werden, erhalten als Dankeschön für die vollständige Teilnahme mindestens 100 Euro und bis zu 175 Euro.
Alle 5 Jahre findet die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) statt, auch in 2023. Für diese größte freiwillige Erhebung der amtlichen Statistik werden in Sachsen-Anhalt rund 3.000 Haushalte befragt. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, werden noch mehrere Hundert Haushalte gesucht, die von Oktober bis Dezember 2023 ihre Einnahmen und sämtliche Ausgaben vollständig dokumentieren.
Die EVS liefert in 5-jährigem Rhythmus wichtige Fakten darüber, woher die Menschen in Deutschland wieviel Geld einnehmen und wofür sie wieviel Geld ausgeben. Die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) bilden eine Grundlage für die Festsetzung des Bürgergelds und anderer Leistungen. Sie fließen auch in die Berechnung der Inflationsrate ein. Aus den Angaben aller Haushalte wird ermittelt, wie groß die Anteile für unterschiedliche Ausgabenbereiche sind. Das ist die Basis für die Zusammensetzung des sogenannten „Warenkorbs“. Da sich dieser im Verlauf der Jahre ändert, wird die EVS alle 5 Jahre durchgeführt, um entsprechende Anpassungen vornehmen zu können.
Gerade vor dem Hintergrund der derzeitigen Preis- und Zinsentwicklung sind solche Angaben umso wichtiger. Wie haben sich die Anteile bestimmter Ausgabenbereiche zueinander verschoben? Wie stark wirken sich Preissteigerungen in einzelnen Bereichen auf das Gesamtbudget der Haushalte aus? Bei welchen Ausgaben wird dagegen gespart?
Weitere Informationen zur EVS 2023, häufig gestellte Fragen sowie das Teilnahmeformular sind verfügbar unter www.evs2023.de.
Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik sind der Datenschutz und die Geheimhaltung umfassend gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.