Burgenlandkreis: L182 zwischen Burgwerben und Kriechau voll gesperrt

Baustelle
© H@llAnzeiger

Magdeburg. MID/LSA. Am nächsten Montag, 29.08.2022, beginnen in Kriechau (Burgenlandkreis) die Arbeiten für eine neue Brücke im Zuge der Landesstraße (L) 182.

Nach Auskunft von Ministerin Hüskens investiert das Land knapp dreieinhalb Millionen Euro in den Ersatzneubau der Brücke, die insgesamt drei Gleise der elektrifizierten Bahnstrecke Halle-Naumburg überspannt. Eine Instandsetzung des Vorgängerbauwerks aus dem Jahr 1978 kam unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten aufgrund der starken Schädigung durch die langjährige Verkehrsbelastung sowie infolge der fortschreitenden Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR) im Betonunterbau nicht in Betracht.

Die neue Brücke wird auf Bohrpfählen gegründet und der Überbau aus Betonfertigteilen hergestellt. Die Stützweite beträgt exakt 20,78 Meter bei einer lichten Höhe unter dem Bauwerk von 5,83 Metern. Das Bauwerk wird 11,35 Meter breit sein und eine Brückenfläche von 231,60 Quadratmetern aufweisen. Im Zuge des Brückenneubaus werden auch die Straßenanschlüsse auf einer Gesamtlänge von rund 260 Metern grundhaft ausgebaut.

Vollsperrung der L 182 nötig

Sämtliche Arbeiten dauern voraussichtlich knapp 10 Monate. Solange muss die L 182 zwischen Burgwerben und Kriechau voll gesperrt werden. Die ausgeschilderte Umleitungsstrecke beginnt auf der Ortsumgehung Weißenfels (B 91) an der Abfahrt Burgwerben in Richtung Halle. Dort wird der Verkehr bis zum Abzweig Bäumchen geführt. Dann geht es weiter in Richtung Großkorbetha und von dort auf die L 182 bis nach Kriechau (Gegenrichtung analog).

Planmäßig wird die neue Brücke Ende Mai nächsten Jahres (2023) für den Verkehr freigegeben.

Mit Blick auf die aktuell sehr hohen Kostensteigerungen im Baubereich sagte Hüskens, dass mit der so genannten Stoffpreisgleitklausel eine Lösung gefunden sei, die beiden Seiten Planungssicherheit bringe. Unter bestimmten Bedingungen könnten Auftragnehmer die gestiegenen Kosten gegenüber dem Land als Auftraggeber abrechnen. Dies betreffe insbesondere die im Straßen- und Ingenieurbaubau wichtigen Baustoffe wie Bitumen und Stahl, aber zum Beispiel auch Asphaltmischgut und Kunststoffrohre, erläuterte die Ministerin. Die Regelung gelte zunächst bis Ende dieses Jahres.