Jahresbilanz 2023 der Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt

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Naumburg/GenStA. Die Geschäftszahlen bei den Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt sind im Jahr 2023 um 5,7 % angestiegen, nachdem sie bereits im Vorjahr um 3,1 % angewachsen waren. Landesweit sind 254.245 Verfahren bei den Staatsanwaltschaften neu eingegangen (2022: 240.513).

 Der Verfahrensanstieg betrifft zum einen die Verfahren gegen unbekannte Täter. Deren Anzahl hat im Vergleichszeitraum um 2,8 % zugenommen (2022: 100.840; 2023: 103.691).

Zum anderen ist bei den Verfahren gegen bekannte Tatverdächtige (von der Polizei ermittelte), ein noch stärkerer Anstieg um 7,8 % zu verzeichnen gewesen (2022: 139.673; 2023: 150.554). Der Anteil von Ermittlungsverfahren gegen bekannte Tatverdächtige lag über demjenigen gegen unbekannte Täter. Die  Aufklärungsquote lag im Jahr 2023 bei 59,2 % und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 1,1 % angestiegen.

Während nur in wenigen Kriminalitätsbereichen rückläufige Verfahrenszahlen zu beobachten waren (Sexualstraftaten, Betäubungsmitteldelikte, Wohnungseinbruchdiebstähle), wiesen andere Bearbeitungsbereiche – teilweise hohe – Steigerungsraten auf:

  • Wirtschaftsstraftaten +39,3 %,
  • Anzeigen gegen ausländische Staatsangehörige: +26,3 %,
  • Diebstahlstaten: +18,9 %,
  • Taten von Kindern: +16,1 %,
  • Taten von Jugendlichen und Heranwachsenden: +4,9 %,
  • Pornographie: +5,2 %,
  • Umweltstraftaten: +4,4 %,
  • rechtsextremistische Straftaten: +2,8 %

Die vier Staatsanwaltschaften des Landes in Halle, Magdeburg, Dessau-Roßlau und Stendal sowie die beiden Zweigstellen in Halberstadt und Naumburg haben effektive Strafverfolgung betrieben; sie haben im vergangenen Jahr gegen knapp 25.000 Personen jeweils Anklage erhoben oder einen Strafbefehl beantragt (genau: 24.195; +2,9 %) und waren außerdem mit nahezu 10.000 Bußgeldverfahren befasst (genau: 9.299; +0,5 %). In mehr als 200 Fällen haben die Staatsanwaltschaften sog. beschleunigte Verfahren durchgeführt; dies stellt einen Anstieg von ca. 10 % im Vergleich zum Jahr 2022 dar (genau: 204; + 9,7 %).

Angesichts der beträchtlich gestiegenen Eingangszahlen und des demgegenüber lediglich geringfügig angewachsenen Personalbestandes an Amts- und Staatsanwälten im vergangenen Jahr (von 232 auf 235; +1,3 %), ist lobend hervorzuheben, dass alle Staatsanwaltschaften überobligatorische Arbeit geleistet haben.

Die leitende Oberstaatsanwältin Dr. Wieck-Noodt dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staatsanwaltschaften, deren Zweigstellen und der Generalstaatsanwaltschaft für ihre sorgfältige, motivierte und zügige Erledigung der Verfahren.