Geiselnahme in der JVA Burg: Generalstaatsanwaltschaft übernimmt Ermittlungen

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Nachdem der inhaftierte Halle-Attentäter Stephan B. am Montagabend einen Fluchtversuch aus der JVA Burg unternommen und dabei zwei Justiz-Angestellte als Geiseln genommen hat, macht die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg von ihrem Substitutionsrecht (gemäß § 145 Abs. 1 GVG) Gebrauch und übernimmt im Hinblick auf die Bedeutung des Vorfalles die weitere Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens.

Stephan B. verbüßt in der JVA Burg eine lebenslange Haftstrafe. Seit Strafantritt versuchte er bereits zum zweiten Mal, sich seiner Haftstrafe zu entziehen. Er gilt als sehr schwieriger und wechselmütiger Gefängnisinsasse.