Neues Ladenöffnungszeitengesetz für Sachsen-Anhalt

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Der Landtag Sachsen-Anhalts hat in seiner Sitzung am heutigen Dienstag ein neues Ladenöffnungszeitengesetz für Sachsen-Anhalt beschlossen. Mit dem von der Landesregierung am 10.  Mai 2022 vorgelegten Gesetzentwurf wurde durch den heute mehrheitlich gefassten Beschluss ein weiterer Schritt zur Fortentwicklung des Ladenöffnungszeitenrechts in Sachsen-Anhalt gesetzt.

Unter anderem hatte sich die FDP für ein neues Ladenöffnungszeitengesetz in Sachsen-Anhalt stark gemacht, da in der Vergangenheit häufiger Veranstaltungen und Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen aufgrund von Klagen kurzfristig abgesagt werden mussten. Mit der Neufassung erhalten Geschäfte sowohl mehr Freiheit und als auch Rechtssicherheit bei Sonntagsöffnungen.

Die neue Gesetzeslage ermöglicht nun die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen auch bei besonderem Interesse (Sachgrund). Bisher galt die Öffnung nur aufgrund eines besonderen Anlasses. Durch die Sonntagsöffnung der Geschäfte können Gastronomie, Handel und Kultur nach der Corona-Pandemie ein Aufschwung erleben. Besonders strukturschwache Stadtteile könnten von der Neuregelung profitieren.