
Halle. StatLa. Ende 2024 bezogen 46.550 Haushalte in Sachsen-Anhalt Wohngeld, 195 mehr als im Vorjahr (+0,4 %). Wie das Statistische Landesamt mitteilt, erhielt die Mehrheit der betroffenen Haushalte (42.215) Wohngeld als Zuschuss zur Miete, den übrigen 4.335 Empfängerhaushalten wurde es als Zuschuss zu den
Kosten selbst genutzten Wohneigentums gewährt (Lastenzuschuss).
Ende 2024 hatten in 45.610 (+0,5 %) Wohngeldhaushalten alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld (reine Wohngeldhaushalte). Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch sank auf 230 Euro (2023: 239 Euro). Bei den 940 (-2,1 %) wohngeldrechtlichen Teilhaushalten (Mischhaushalte) lag der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch bei 206 Euro (2023: 221 Euro). Mischhaushalte sind Empfängerhaushalte, in denen Personen mit und ohne Wohngeldanspruch gemeinsam leben.
Von den 45.610 reinen Wohngeldhaushalten war bei 66,6 % (30.355) der Haupteinkommensbezieher eine Rentnerin bzw. ein Rentner oder eine Pensionärin bzw. ein Pensionär, mit einem durchschnittlichen monatlichen Gesamteinkommen von 960 Euro und einem durchschnittlichen monatlichen Wohngeldanspruch von 209 EUuro.
Mit 5.280 Haushalten wurde am häufigsten Wohngeld in der Landeshauptstadt Magdeburg gewährt (2023: 5.100). Im Landkreis Jerichower Land wurden mit 1.500 Fällen die wenigsten Wohngeldanträge bewilligt (2023: 1.460).
Durch die „Wohngeld Plus“-Reform, die am 1. Januar 2023 in Kraft trat, erhielten mehr Haushalte Wohngeldanspruch. Zudem wurde im Rahmen der Reform auch die Höhe des Wohngelds angepasst, unter anderem kamen mit der Heizkosten- und der Klimakomponente zwei neue Leistungsbausteine hinzu. Auch im Folgejahr 2024 blieb die Anzahl der Empfängerhaushalte dadurch auf einem hohen Niveau.
Erläuterungen
Wohngeld können einkommensschwächere Haushalte zur Finanzierung eines angemessenen Wohnraums beantragen, wenn sie über ein eigenes Einkommen verfügen und durch das Wohngeld der Bezug von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII (Grundsicherung/Bürgergeld/Sozialhilfe) vermieden werden kann.
Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung sind die Absolutwerte ab dem Berichtsjahr 2020 auf ein Vielfaches von 5 gerundet. Die Summe der gerundeten Werte kann von der ebenfalls gerundeten Gesamtsumme abweichen.