Halle. StatLa. Im Jahr 2024 wurde durch den überörtlichen Sozialleistungsträger des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen der Eingliederungshilfe nach SGB IX 30.905 Personen Leistungen zur gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gewährt.
Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wurden auf Grundlage des Rehabilitations-und Teilhaberechtes 24.065 Empfängerinnen und Empfängern Leistungen zur sozialen Teilhabe gewährt, darunter 15.865 Antragstellerinnen und Antragstellern Assistenzleistungen nach § 113 i. V. mit § 78 SGB IX.
Diese sollen die leistungsberechtigten Personen befähigen, ihren Alltag durch konkrete Tagesstrukturierung eigenständiger zu bewältigen. Dazu zählen die Haushaltsführung, die Gestaltung sozialer Beziehungen, die persönliche Lebensplanung, die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, die Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten sowie die Sicherstellung der Wirksamkeit ärztlich verordneter Leistungen.
In 10.615 Fällen wurden Leistungen im Bereich des Arbeitslebens, wie z. B. in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen gezahlt. 6.670 Personen erhielten heilpädagogische Leistungen und weitere 3.320 Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten.
Für die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX wurden 2024 netto insgesamt rund 722 Mio. Euro aufgewendet.
Mit Wirkung des 01.01.2020 wurde die Eingliederungshilfe (ehemals 6. Kapitel SGB XII) im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in das Rehabilitations- und Teilhaberecht (SGB IX) übernommen.