Studium und Ausbildung: Neue Förderrichtlinie für Wohnheimplätze 

Studentenwohnheim
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Magdeburg. MID. Für den Umbau, die Erweiterung, den Neubau sowie die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Studierende und Auszubildende in Sachsen-Anhalt stehen bis 2028 insgesamt rund 17.6 Millionen Euro Fördermittel bereit. Der Bund unterstützt das Sonderprogramm dabei mit 13,5 Millionen Euro.

„Diese neue Richtlinie soll die Versorgung mit attraktivem und bezahlbarem Wohnraum von Studierenden und Auszubildenden unterstützen, die sich aufgrund ihres Einkommens am Markt nicht mit angemessenem Wohnraum versorgen können“, sagte die Landesministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens, heute in Magdeburg zum Start der Förderung. „Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels im ländlichen Raum ist es wichtig, jungen Menschen nicht nur gute Ausbildungsbedingungen, sondern auch bezahlbare attraktive Unterkünfte in der Nähe des Ausbildungsortes oder ihrer Hochschule zu bieten“, betonte die Ministerin.

Die Förderung je Wohneinheit beträgt laut Richtlinie bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben – höchstens aber 120.000 Euro. Wenn die neuen Wohnheimplätze bezugsfertig sind, müssen sie ab dann 25 Jahre für die Unterbringung von Studierenden oder Auszubildenden zur Verfügung stehen. Sie sind damit belegungsgebunden.

Im Wintersemester 2023/24 waren an den Universitäten und Hochschulen Sachsen-Anhalts rund 56.500 Studierende eingeschrieben. Die Anzahl der Auszubildenden in den Betrieben des Landes betrug im vergangenen Jahr rund 26.200.