
Das Finanzministerium des Landes Sachsen-Anhalt teilt mit, dass die Einkommensteuervordrucke 2022 und folgende Jahre ab 01. Januar 2023 nicht mehr in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden ausgelegt werden.
In der Stadt Halle (Saale) betrifft dies die Bürgerservicestellen des Fachbereichs Einwohnerwesen am
Marktplatz und in Neustadt.
Um weiterhin Papiervordrucke zu nutzen oder alternativ auch in elektronischer Form nutzen zu können, stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- ELSTER-Portal (www.elster.de)
- „einfachELSTER“ für Steuerpflichtige mit Renten- oder Pensionseinkünften (www.einfach.elster.de/erklaerung/ui)
- Die Formulare können aus dem Vordruckcenter des Bundes (www.formulare-bfinv.de) gedruckt werden.
- Der Versand durch das Finanzamt sowie die Abholung im Finanzamt sind möglich.