Stadt erhält offiziellen Bescheid zum Zensus 2022 und prüft alle Rechtsmittel

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Halle. PSt. Die Stadt Halle (Saale) hat aktuell vom Statistischen Landesamt den Bescheid zur Zensus-Erhebung 2022 erhalten. Im Wortlaut heißt es: „Für die Stadt Halle (Saale) wird zum 15. Mai 2022 eine amtliche Einwohnerzahl von 226.586 Personen festgestellt.“ Die Zahl bezieht sich auf Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz in Halle (Saale) und weicht mit einer Differenz von rund 16.000 erheblich von der aktuellen Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner ab, die im Melderegister der Stadt registriert sind: Im städtischen Melderegister sind rund 242.500 Einwohnerinnen und Einwohner eingetragen (Stand: 20. Mai 2025).

Hohe Einnahmeverluste drohen

Auf Grund des Zensus-Ergebnisses droht der Stadt Halle (Saale) pro Jahr ein Einnahmeverlust von rund 11 Mio. Euro aus den Zuweisungen des Landes Sachsen-Anhalt, die über das Finanzausgleichgesetz (FAG LSA) geregelt sind. Die Auszahlungen erfolgen laut Gesetz auf der Grundlage der Zensuserhebungen und deren Fortschreibung durch das Statistische Landesamt, nicht auf Basis der realen Zahlen in den kommunalen Melderegistern.

Oberbürgermeister Dr. Alexander Vogt: „Wir werden jetzt abgestimmt mit anderen betroffenen Kommunen in Sachsen-Anhalt alle rechtlichen Mittel prüfen, um eine Gesetzesänderung hinsichtlich der FAG-Regelung zu erreichen. Die Forderung an die Landespolitik ist klar: Die Finanzzuweisungen an die Kommunen sind nach den tatsächlichen Einwohnerzahlen laut Melderegister zu verteilen – nicht auf der Basis statistischer Zensus-Hochrechnungen. Denn alle betroffenen Städte und Gemeinden müssen für die tatsächlich vorhandenen Einwohnerinnen und Einwohner die Daseinsvorsorge aufrechterhalten. Ich sehe deshalb auch den Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt (SGSA) in der Pflicht, die betroffenen Mitglieder zu unterstützen und unserer Forderung gegenüber dem Land Nachdruck zu verleihen.“

Berechnung der Mittelzuweisung auf Basis der tatsächlichen Einwohnerzahlen

Die Stadt Halle (Saale) und andere betroffene Kommunen streben eine Regelung wie im Land Rheinland-Pfalz an. Dort bilden die Einwohnerzahlen entsprechend des Melderechts die Grundlage für die Finanzausstattung der Kommunen. Die Stadt Halle (Saale) vertritt diesen Standpunkt bereits seit vergangenem Jahr. Mit ihrer Aktion „Halle (Saale) zählt selbst!“ hatte die Stadt im Jahr 2024 zudem die Plausibilität der Zahlen ihres Melderegisters nachgewiesen und einen wegweisenden Impuls gesetzt.

Mit der sogenannten „Halberstädter Erklärung“ haben jüngst 28 Kommunen – darunter die Stadt Halle (Saale) – das Thema Zensus erneut in den öffentlichen Fokus gerückt und gefordert, für die Berechnung der Mittelzuweisungen im kommunalen Finanzausgleich künftig die tatsächlichen Einwohnerzahlen aus den Melderegistern zu nutzen.

Oberbürgermeister Dr. Alexander Vogt: „Das Land muss bei seinen Entscheidungen die Auswirkungen in den Kommunen beachten und sich an der Lebenswirklichkeit der Menschen und der handelnden Personen vor Ort orientieren. Die Finanzausstattung der Kommunen ist bereits unzureichend. Diese Situation noch künstlich zu verschärfen, weil man Gelder auf Basis statistischer Hochrechnungen verteilt, ist nicht hinnehmbar. Insofern ist es gut, dass die betroffenen Gebietskörperschaften an einem Strang ziehen und gemeinsam auf die Gesetzesänderung hinwirken.“

Hintergrund
Die im finalen Bescheid vom Statistischen Landesamt mitgeteilte Einwohnerzahl deckt sich weitgehend mit dem vorab veröffentlichten Zahlenmaterial des Amtes vom Juni 2024. Bereits unmittelbar nach der Veröffentlichung hatte die Stadt die Ergebnisse der Zensus-Erhebung als unrealistisch kritisiert und im November in einer Stellungnahme an das Statistische Landesamt stichhaltige Gegenargumente übermittelt. Entsprechende Plausibilitätsprüfungen der Stadt (zu Wahlbenachrichtigungen, Einschulungszahlen und der Abgleich von Steuer-ID-Nummern) sowie die initiierte Aktion „Halle (Saale) zählt selbst!“ bestätigten die Annahme der Stadt: Die Zensus-Zahlen sind nicht plausibel, die des Melderegisters hingegen sind aktuell, realistisch und sehr präzise.