Justizministerkonferenz setzt sich für besseren Opfer- und Zeugenschutz ein

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
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Magdeburg/MJ. Für mehr Sicherheit und Gerechtigkeit: Zum Abschluss der Justizministerkonferenz (JuMiKo) im sächsischen Leipzig haben die Länder ein wichtiges Zeichen für eine Stärkung des Opfer- und Zeugenschutzes in Deutschland gesetzt. Die Justizministerinnen und Justizminister haben beschlossen, dass Opfer und Zeugen in Strafverfahren künftig umfassender geschützt werden sollen. Der Bund wurde gebeten, nun konkrete Vorschläge zur Erweiterung der in § 68 der Strafprozessordnung verankerten Zeugenrechte vorzulegen. Sachsen-Anhalt hatte den Beschlussvorschlag in die Konferenz eingebracht.

Initiative nach Anschlag in Magdeburg

Dass Reformbedarf besteht, hatten sowohl der Bundesopferbeauftragte als auch Sachsen-Anhalts Landesopferbeauftragte zuvor bekräftigt. Anlass war der Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt im Dezember 2024 mit rund 1.600 Betroffenen. Der mutmaßliche Täter hatte aus der Untersuchungshaft Briefe an Betroffene verschickt. Künftig könnte anstelle der privaten Wohnadresse eine andere ladungsfähige Anschrift in den Verfahrensakten vermerkt werden, um unerwünschte Kontaktaufnahmen durch Täter wirksam zu verhindern.

Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger, erklärte: “Ein Beschluss mit einer klaren Botschaft: Opfer und Zeugen dürfen in Strafverfahren niemals schutzlos dastehen. Niemand soll befürchten müssen, durch Kontaktversuche von Tätern erneut Angst oder psychischen Belastungen hilflos ausgesetzt zu sein. Der Anschlag in Magdeburg hat gezeigt, dass wir in Deutschland beim Schutz von Betroffenen nachbessern müssen. Mit dem Beschluss der Justizministerkonferenz kommen wir dem gemeinsamen Ziel ein großes Stück näher, die Rechte von Zeugen und Opfern wirksam zu stärken. Dass der Bund die Thematik bereits im Blick hat und die neu eingesetzte Reformkommission für die Strafprozessordnung eine Prüfung vornehmen will, begrüße ich ausdrücklich.”

Unterstützung für Augenzeuginnen und Augenzeugen schwerer Gewalttaten

Zur Verbesserung des Zeugen- und Opferschutzes in Strafverfahren hat sich die Justizministerkonferenz in Leipzig zudem mit der prozessualen Unterstützung von Augenzeuginnen und Augenzeugen schwerer Gewalttaten befasst. Der Bund wurde um Prüfung gebeten, ob Augenzeugen künftig rechtlich eine Vertrauensperson in der Hauptverhandlung zur Seite gestellt werden kann. Bisher gelten besondere Schutz- und Begleitrechte im Strafverfahren überwiegend nur für Verletzte im Sinne der Strafprozessordnung (§ 373 b).

Ministerin Weidinger betonte: “Die psychischen Folgen für viele Betroffene von schwersten Gewalttaten sind erheblich, selbst wenn sie keine sichtbaren Verletzungen erlitten haben. Auch diese Zeuginnen und Zeugen dürfen wir im Strafverfahren nicht allein lassen. Wer vor Gericht aussagt, leistet einen wichtigen Beitrag zur Gerechtigkeit und zur Aufarbeitung des Geschehenen. Zeuginnen und Zeugen schwerster Gewalttaten brauchen deshalb eingehenden staatlichen Schutz, Halt und vertraute Unterstützung, um Ängsten vorzubeugen, Traumatisierungen nicht zu verstärken und die Aussagebereitschaft zu sichern.”

Kooperation bei Terror- und Großschadensereignissen

Auf Initiative von Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben sich die Justizministerinnen und Justizminister der Länder mit den Erfordernissen einer effizienten Kooperation bei der Unterstützung von durch Terroranschläge oder auf Straftaten beruhenden Großschadensereignissen Betroffenen befasst. Im Fokus stand hierbei insbesondere der Anschlag auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg.

Einigkeit herrschte darüber, dass ein umfassender Opferschutz neben der Gewährleistung prozessualer Verfahrensrechte auch die stets individualisierte und bestmögliche Betreuung der Betroffenen beinhaltet. Die Länder sollen künftig verstärkt ihre Erfahrungen mit derartigen Anschlägen untereinander austauschen. Ebenso soll die Kommunikation zwischen den für den Opferschutz zuständigen Behörden, dem Bundesopferbeauftragten und den Landesopferbeauftragten gestärkt und stetig verbessert werden.

Vor diesem Hintergrund hat die Justizministerkonferenz die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe angeregt, um die Vernetzung aller Beteiligten für den Ernstfall zu optimieren.

Hintergrund zur Justizministerkonferenz
Die Justizministerkonferenz (JuMiKo) ist ein ständiges Konferenzformat der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Justizressorts der Länder. Der Vorsitz wird im jährlichen Wechsel von den Bundesländern wahrgenommen. Zu den jeweils im Frühjahr und Herbst eines Jahres stattfindenden Tagungen ist stets auch die Bundesjustizministerin eingeladen.

Die JuMiKo befasst sich regelmäßig mit den drängenden Fragen und Herausforderungen der Rechtspolitik und den Belangen der Justiz. Mit ihren Beschlüssen setzt die JuMiKo wichtige rechtspolitische Impulse und trägt ganz erheblich zur Fortentwicklung des Rechtssystems in Deutschland bei. Die Tagungen der JuMiKo werden durch verschiedene Fachausschüsse der Landesjustizverwaltungen und durch die Konferenz der Justizstaatssekretärinnen und Justizstaatssekretäre der Länder vorbereitet.