Halle/AG. Das Amtsgericht Halle (Saale) hat am 03.11.2025 eine Mitarbeiterin eines Pflegedienstes in Halle (Saale) wegen eines Computerbetruges in 7 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt.
Nach den Feststellungen des Amtsgerichts war die Angeklagte im Tatzeitraum (Oktober 2024 bis November 2024) und bereits zuvor in einem ambulanten Pflegedienst als Altenpflegerin beschäftigt. Im Rahmen ihrer Tätigkeit hat die Angeklagte auch für den späteren Geschädigten Pflegeleistungen erbracht.
Da im Laufe der Zeit zwischen beiden ein Vertrauensverhältnis entstanden war, übergab der Geschädigte im Oktober 2024 der Angeklagten seine EC-Karte (nebst PIN) mit der Bitte, Bargeld von seinem Konto abzuheben. Die Angeklagte ließ sich die vereinbarte Summe auszahlen und übergab das Geld dem Geschädigten. Allerdings behielt die Angeklagte die EC-Karte des Geschädigten und hob in der Folgezeit mehrfach abredewidrig Bargeld für eigene Zwecke ab.
Auf diese Weise hat sich die Angeklagte einen Betrag in Höhe von 5500 € auf Kosten des Geschädigten erschlichen.
Das Amtsgericht verurteilte die Angeklagte wegen dieser Taten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und 4 Monaten und setzte diese – auch vor dem Hintergrund des umfassenden Geständnisses der Angeklagten – zur Bewährung aus. Hinsichtlich des erlangten Betrages ordnete das Amtsgericht die Einziehung an. Das Urteil ist rechtskräftig.