Halle. PSt. Mehr Aufenthaltsqualität durch Verkehrsberuhigung: Die Stadt Halle (Saale) beginnt am Mittwoch, 30. Juli 2025, mit der Montage der neuen Beschilderung in der Kleinen Ulrichstraße. Nach der vollständigen Montage gilt die neue Verkehrsführung.
Ziel ist eine Minimierung des motorisierten Durchfahrtsverkehrs in der Straße, die als Kneipen- und Gastro-Meile bei Hallenserinnen und Hallensern sowie Touristen gleichermaßen beliebt ist. Kern der Maßnahme ist, die Durchfahrt in südlicher Richtung zwischen Kleiner Schlossgasse und Bölbergasse zeitlich einzuschränken. Es besteht hier nunmehr ein Durchfahrtsverbot täglich von 11 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages. Für Radfahrer gilt das Verbot nicht.
Oberbürgermeister Dr. Alexander Vogt: „Mit der Reduzierung des Verkehrs erhöhen wir die Aufenthaltsqualität in der Kleinen Ulrichstraße. Die Neuausrichtung der Verkehrsführung reiht sich ein in unsere Bemühungen, der halleschen Altstadt noch mehr Attraktivität zu verleihen. Sie stärkt den Rad- und Fußgängerverkehr und unterstützt das tägliche Engagement der Gastronomen, Wohlfühl-Atmosphäre in unserer Innenstadt zu schaffen. Ich bedanke mich auch ausdrücklich bei den beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Stadtverwaltung, die diese Maßnahmen so zügig umgesetzt haben.“
Die Reduzierung des Durchgangsverkehrs schließt die Sicherstellung der Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsdienst, aber auch für die Müllentsorgung und den notwendigen Lieferverkehr ein. Die Stadt Halle (Saale) hat unter diesen Rahmenbedingungen alle rechtlich und praktisch umsetzbaren Varianten geprüft.
Die neue Verkehrsführung ist wie folgt vorgesehen: Im nördlichen Bereich bleibt die Zufahrt über die Bergstraße erhalten. Kraftfahrzeuge können die Kleine Ulrichstraße bis zur Kleinen Schlossgasse befahren und werden von dieser über den Schlossberg abgeleitet. Bis 11 Uhr bleibt die Durchfahrtsmöglichkeit in südlicher Richtung bestehen. Aus südlicher Richtung wird die Kleine Ulrichstraße zukünftig bis zur Bölbergasse befahrbar sein. Im Bereich zwischen der Kleinen Schlossgasse und der Bölbergasse bleibt es bei der derzeitigen Einbahnstraßenregelung in südlicher Richtung.
Eine vollständige bauliche Schließung zwischen der Kleinen Schlossgasse und der Bölbergasse wurde ebenfalls geprüft. Dies würde jedoch dazu führen, dass die Feuerwehr bei einem Einsatz in einer sehr schmalen Sackgasse feststeckt. Außerdem müssten große Fahrzeuge der Stadtwirtschaft und zum Teil auch des Lieferverkehrs im nördlichen Bereich in die Kleine Schlossgasse einbiegen und in Höhe der Bölbergasse sogar wenden. Dies würde nicht nur zu einer erhöhten Gefahrenlage führen, sondern auch zwingend einen Teilrückbau der gastronomischen Außenflächen erfordern. Die gastronomische Nutzung ist aber gerade ein erheblicher Grund für eine weitere Verkehrsberuhigung.