Energiehilfen für Sportvereine: Landessportbund unterstützt Vereine bei Antragstellung

Sachsen-Anhalt
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Halle. LSB. Lange waren sie angekündigt. Jetzt kommen sie endlich! Die Energiehilfen des Landes für Sportvereine. Ab sofort können Sportvereine, deren Energiekosten sich nach dem 1. März 2022 im Vergleich zum Jahr 2021 um mindestens 25 % erhöht haben, Zuschüsse für ihre Mehrausgaben für Strom, Gas und Wärme erhalten. Aber es gilt schnell zu handeln, denn die Gelder müssen bis zum 31. August beantragt werden. Der Landessportbund Sachsen-Anhalt hat das Antragsverfahren digitalisiert und das auszufüllende Formular so einfach wie möglich gehalten.

LSB-Vorstandsvorsitzender Tobias Knoch ist froh, dass es jetzt endlich losgeht: „Unser Vereine mussten sich lange gedulden. Bereits im Frühjahr gab es das politische Signal, dass man auch gemeinnützige Sportvereine nicht mit den hohen Mehrkosten für Energie allein lassen werde. Jetzt ist der Erlass endlich da und wir werden alles dafür tun, dass in dem engen Zeitfenster (bis Ende August) unsere Vereine die Möglichkeit erhalten, entsprechende Energiekostenzuschüsse zu beantragen. Dazu haben wir das Verfahren digitalisiert und bieten Vereinen zusätzlich zwei Infoveranstaltungen zur Antragsstellung an.“

Der LSB Sachsen-Anhalt bietet für Vereine zwei digitale Infoveranstaltungen zur Antragstellung an:

  • Dienstag, 01.08., 17 Uhr bis 18 Uhr
  • Montag, 21.08., 17 Uhr bis 18 Uhr

Eine Anmeldung für die Infoveranstaltungen ist ab sofort per Mail mit Angabe von Name, Verein und Mailadresse möglich unter sportinfrastruktur(at)lsb-sachsen-anhalt.de.