KiTa-Qualitätsgesetz wird verlängert

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Magdeburg. STK. Sachsen-Anhalt wird auch im Jahr 2025 mit Bundesmitteln die Qualität und die Teilhabe in den Kinderbetreuungseinrichtungen des Landes weiter verbessern können. Familienministerin Petra Grimm-Benne wurde heute im Kabinett ermächtigt, die entsprechende Vertragsverlängerung mit dem Bund zur Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes zu unterzeichnen. Der aktuelle Vertrag zwischen Bund und Land läuft Ende dieses Jahres aus. Mit der Vertragsverlängerung wird Sachsen-Anhalt noch nicht verausgabte Bundesmittel auch 2025 nutzen können und einen Übergang in das künftige Bundesgesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiQuTG) gewährleisten.

Familienministerin Petra Grimm-Benne sagte: „Die hochwertige und flächendeckende Kinderbetreuung ist ein Aushängeschild für das Familienland Sachsen-Anhalt. Die Bundesmittel geben uns die Möglichkeit, weiter in die pädagogische Arbeit und die Fachkräftegewinnung zu investieren. Dank der Vertragsverlängerung können wir die Maßnahmen, die wir im Koalitionsvertrag festgehalten haben, fortsetzen. Bund und Land eint das Ziel, in der frühkindlichen Bildung für Qualität und Kontinuität zu sorgen.“

Bei der Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes setzt Sachsen-Anhalt aktuell den Schwerpunkt auf Tageseinrichtungen mit besonderen Bedarfen, bei denen landesweit derzeit 150 Fachkräfte gefördert werden können. Auch die Finanzierung der aktuell rund 240 geförderten Sprachfachkräfte in den Sprach-KiTas wird im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes sichergestellt. Auch in Zukunft plant das Land, Sprachfachkräfte und Fachberatungskräfte mit Hilfe von Bundesmitteln zu fördern, um die Sprachförderung insbesondere in der Phase des Übergangs von der KiTa in die Grundschule zu verbessern.

Um mehr Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger für den Erzieherberuf zu gewinnen, wird zudem die Förderung von Praktika mit dem KiTa-Qualitätsgesetz sichergestellt. Weitere Maßnahmen sind die Schulgeldfreiheit für die Erzieher-, Kinderpfleger- und Sozialassistentenausbildung für über 3.000 Schülerinnen und Schüler pro Schuljahr sowie eine Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher, unter anderem durch das Angebot einer praxisintegrierten und vergüteten Ausbildung mit jährlich bis zu 200 Plätzen.

Auch ein Teil der Beitragsentlastung von Eltern mit mehreren Kindern wird im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes finanziert. Ministerin Grimm-Benne: „Der Geldbeutel der Eltern darf nicht darüber entscheiden, ob eine Kindertagesbetreuung in Anspruch genommen wird oder nicht. Von Anfang an muss jedes Kind die Chance auf Teilhabe und Bildung erhalten. Gerade angesichts der demografischen Entwicklung ist die bestehende Mehrkindentlastung Aushängeschild für ein familienfreundliches Sachsen-Anhalt.“

Hintergrund
Das KiTa-Qualitätsgesetz als Folgegesetz des Gute-KiTa-Gesetzes ist im Januar 2023 in Kraft getreten. Damit unterstützt der Bund die Länder in den Jahren 2023 und 2024 mit insgesamt rund vier Milliarden Euro, von denen Sachsen-Anhalt entsprechend des Königsteiner Schlüssels rund 100 Millionen Euro erhält. Die Länder können aus verschiedenen Handlungsfeldern ihre jeweiligen Schwerpunkte bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der frühkindlichen Bildung, der Teilhabe von Kindern in der Kindertagesbetreuung und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auswählen. Der Bund hat den Ländern die Möglichkeit gegeben, im Rahmen eines Verlängerungsvertrages die vom Bund bereitgestellten und 2024 nicht verausgabten Mittelauch 2025 zu nutzen. Zudem ist diese Vertragsverlängerung erforderlich, um zwischen Bund und Land kein „Vertragsvakuum“ entstehen zu lassen. Dies hätte zur Folge, dass bestehende Maßnahmen nicht lückenlos vom Bund weiterfinanziert werden könnten. Alle Bundesländer werden von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. In der laufenden Förderperiode (2023-2024) können die Länder nach einer Übergangsregelung nur noch max. 49 % der Bundesmittel für Beitragsentlastungen verwenden. In den Jahren 2019-2022 gab es diesbezüglich keine Deckelung durch den Bund.

 

Ab 2025 soll das neue Gesetz zur Fortführung und Weiterentwicklung des derzeitigen KiQuTG in Kraft treten. Das Bundeskabinett hat diesen Gesetzentwurf am 13. August 2024 beschlossen und dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet. Nach dem Gesetzentwurf beteiligt sich der Bund für 2025 und 2026 mit insgesamt ca. 4 Mrd. Euro, von denen Sachsen-Anhalt jährlich ca. 50 Mio. Euro zur Verfügung stehen sollen.