
Halle. PSt. In der Innenstadt sollen flächendeckend die öffentlichen Kfz-Stellplätze bedarfsgerecht zugeordnet werden. Ziel ist eine Verbesserung der Parksituation für die dort lebenden Menschen sowie Nutzende der gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen im jeweiligen Quartier. Ebenso soll der Parksuchverkehr verringert werden. Auf der Grundlage der vom Stadtrat beschlossenen „Grundsätze der Parkraumbewirtschaftung“ wurde das entsprechende Konzept für die Klaustorvorstadt inzwischen fortgeschrieben und im Stadtratsausschuss für Planungsangelegenheiten am 10. September 2024 erörtert. (>> Vorlage).
Die veränderten Regelungen des ruhenden Verkehrs in der südlichen Hafenstraße (Abschnitt zwischen Mansfelder Straße und Haus-Nr. 35) und auf dem Parkplatz am Holzplatz berücksichtigen nunmehr die stetige Belebung der nördlichen Saline-Insel einschließlich des Holzplatz-Areals durch private und öffentliche Initiativen und Investitionen, zuletzt durch die Erneuerung und Umgestaltung der Mansfelder Straße.
Die Stadt lässt bis Ende Juni 2025 die nötigen Verkehrszeichen montieren, sodass die neuen Regelungen per Beschilderung voraussichtlich ab 1. Juli 2025 wirksam werden.
Bewohnende mit Hauptwohnsitz in der erweiterten Bewohnerparkzone Klaustorvorstadt (Am Sophienhafen, Hafenstraße sowie Mansfelder Straße 15-48b) und ohne Privatstellplatz können ab 2. Juni 2025 ihren Bewohnerparkausweis über das Internet auf www.halle.de beantragen. Hierfür fällt eine zusätzliche Gebühr für Auslagen (Porto) von 2,50 Euro für die Zusendung des Bewohnerparkausweises und der Ausnahmegenehmigung an. Eine persönliche Vorsprache ist somit nicht mehr erforderlich.
Zudem besteht auch die Möglichkeit der persönlichen Antragstellung in einer der beiden Bürgerservicestellen. Zur Vorsprache ist ein Termin erforderlich, der sowohl online über die >> Terminvereinbarung als auch über das Bürgertelefon 115 (nur innerhalb von Halle) bzw. 0345 2210 vereinbart werden kann. Mitzubringen sind Personalausweis, Führerschein und Fahrzeugschein ggf. Nutzungsbescheinigung eines zur Nutzung überlassenen fremden Fahrzeugs. Die Formulare können >> hier heruntergeladen werden.
Der Bewohnerparkausweis ist ein Jahr lang gültig. Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 31 Euro. Sie kann bei persönlicher Vorsprache in bar oder mit EC-Karte beglichen werden.
Gewerbetreibende können eine Ausnahmegenehmigung erhalten, wenn ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall die Regelungen und damit Ge- oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen. Die Genehmigung ist zu beantragen beim Fachbereich Sicherheit, Abt. Stadtordnung, Am Stadion 5, Raum 839, Tel. 0345 221 1240, dienstags und donnerstags 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr oder nach Vereinbarung. Das Formular kann >> hier heruntergeladen werden. Die Gebührenhöhe ist abhängig von der beantragten Nutzung.