UNESCO-Welterbe-Bewerbung der Franckeschen Stiftungen auf gutem Weg

Franckesche Stiftungen
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Halle/STK. Die Franckeschen Stiftungen sind ein einzigartiges Zeugnis sozialer und pädagogischer Architektur bürgerlichen Ursprungs aus dem Zeitalter des Barock. Sie wurden 1698 von dem Theologen und Pädagogen August Hermann Francke (1663–1727) gegründet. Im Zentrum des Gebäudeensembles stand die Idee von einer bestmöglichen Bildung für alle. Das Hauptaugenmerk lag darauf, jungen Menschen gemäß ihren individuellen Begabungen maßgeschneiderte schulische Ausbildungsgänge zu ermöglichen. 

Seit 1999 stehen die Franckeschen Stiftungen auf der deutschen Tentativliste für die UNESCO-Welterbeliste. Ein erster Antrag wurde 2016 aus dem Wettbewerbsverfahren zunächst zurückgezogen.

Wichtige Hürde ist genommen

Der Internationale Rat für Denkmalpflege ICOMOS (International Council on Monuments and Sites) bestätigt den Franckeschen Stiftungen zum Abschluss des mehrjährigen sogenannten „Preliminary Assessment“ entscheidende Erfolge bei der Herausausarbeitung des sogenannten „Outstanding Universal Value“ (OUV). Er ist die Voraussetzung für die Aufnahme in das UNESCO-Welterbe. Auf dem Weg dahin haben die Franckeschen Stiftungen damit eine wichtige Hürde genommen.

Staatsminister und Minister für Kultur Rainer Robra begrüßt die nun vorgelegten Ergebnisse des ICOMOS-Zwischenberichts zum „Preliminary Assessment“: „Die UNESCO-Stätten Sachsen-Anhalts sind herausragende kulturelle Zeugnisse – und sie stehen für Ideen, die die Welt verändert haben. Auch die Franckeschen Stiftungen sind ein solcher Ort epochemachender Ideen. Ich freue mich sehr, dass diese traditionsreiche Einrichtung in den vergangenen Jahren wichtige Schritte auf dem Weg zur Anerkennung als UNESCO-Welterbe machen konnte. Bei diesen Bemühungen unterstützt das Land die Franckeschen Stiftungen nach Kräften.“

Stiftungsdirektorin Dr. Marianne Schröter unterstreicht: „Der Zwischenbescheid von ICOMOS ist für die Franckeschen Stiftungen ein großer Erfolg. Er bestätigt die internationale Anerkennung der herausragenden Bedeutung der Franckeschen Stiftungen in der Geschichte der Sozial- und Bildungsarchitektur. Franckes Ansatz der bestmöglichen Bildung für alle trägt bis heute. Nun haben wir die Möglichkeit, die nächsten Schritte im Antragsprozess zu planen.“

Die Franckeschen Stiftungen waren die erste Stätte in Deutschland, die das weltweit neue Verfahren des „Preliminary Assessment“, unterstützt vom Auswärtigen Amt und dem Land Sachsen-Anhalt, erfolgreich durchlaufen konnte. Der Einsatz der Landesmittel hat sich gelohnt: Der Internationale Rat für Denkmalpflege ICOMOS bestätigt in seinem Zwischenbericht, dass die Franckeschen Stiftungen in einem Antrag auf Aufnahme in das UNESCO Welterbe einen „Outstanding Universal Value“ (OUV) nachweisen könnten. Er ist die Grundlage für die Anerkennung. Nun gilt es, im Rahmen eines zu erarbeitenden Vollantrags die Belege für den außergewöhnlichen universellen Wert des Denkmal- und Bildungsensembles der Franckeschen Stiftungen aufzubereiten und eine Entscheidung vor dem Welterbekomitee der UNESCO anzustreben.