
Halle/StatLa. Die Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt nahmen 2024 rund 12.800.000 Euro an Hundesteuer ein. Im Vergleich zum Vorjahr waren das 3,2 % mehr (2023: 12.402.000 Euro). Wie das Statistische Landesamt anlässlich des Welthundetages am 10. Oktober mitteilt, lag die Summe der Hundesteuer im 1. Halbjahr 2025 bei 6.651.000 Euro und damit geringfügig über dem im 1. Halbjahr 2024 (6.623.000 Euro).
Die höchsten Einzahlungen im 1. Halbjahr 2025 verzeichneten die 3 kreisfreien Städte Sachsen-Anhalts. Diese nahmen zusammen 1.700.000 Euro bzw. 25,6 % aller Hundesteuereinnahmen im Land ein. Die höchsten Einnahmen aus Hundesteuer verbuchte die Landeshauptstadt Magdeburg mit 839.000 Euro. Die Landeshauptstadt erhielt damit 113.000 Euro mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (726.000 Euro). Die kreisfreie Stadt Halle (Saale) nahm im 1. Halbjahr 2025 mit 597.000 Euro zwar die zweithöchsten Einnahmen aus Hundesteuern im Land ein. Allerdings waren es weniger als im 1. Halbjahr 2024 (630.000 Euro). Die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau erhielt mit 264.000 Euro die dritthöchsten Hundesteuern, aber ebenfalls weniger als im Vorjahreszeitraum (273.000 Euro).
Die kreisangehörigen Gemeinden verbuchten im 1. Halbjahr 2025 zusammen 4.951.000 Euro und damit 43.000 Euro weniger als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Die Stadt Halberstadt verzeichnete im 1. Halbjahr 2025 unter den kreisangehörigen Gemeinden die höchsten Hundesteuereinnahmen mit 214.000 Euro (1. Halbjahr 2024: 212.000 Euro), gefolgt von der Lutherstadt Wittenberg mit 157.000 Euro (1. Halbjahr 2024: 157.000 Euro) und der Stadt Bitterfeld-Wolfen mit 127.000 Euro (1. Halbjahr 2024: 126.000 Euro).
Für die Höhe der Hundesteuer ist jede Gemeinde selbst verantwortlich und diese richtet sich daher nach der örtlich geltenden Satzung. Die Satzung legt die Gebühren für das Halten von Hunden fest.