
Berlin. Bundesregierung. Da wichtige Regelungen für die Pandemiebekämpfung am 23. September auslaufen, hat sich die Bundesregierung heute auf einen Maßnahmenkatalog für den Herbst und Winter verständigt.
Was ab Oktober 2022 gelten soll
In bestimmten Bereichen sollen spezifische Schutzmaßnahmen bundesweit gelten:
- die Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr
- eine bundesweite Masken- und Testnachweispflicht für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
Die Länder sollen darüber hinaus weitergehende Regelungen erlassen können, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Für den öffentlichen Personennahverkehr und in öffentlich zugänglichen Innenräumen können sie etwa eine Maskenpflicht vorschreiben. Dies gilt auch für Kultur- und Sportveranstaltungen sowie in Restaurants. Wer hier über einen Testnachweis verfügt, soll von der Maskenpflicht ausgenommen sein. Die Länder sollen die Möglichkeit haben, diese Ausnahme auf Personen auszuweiten, die nachweisen können, dass sie frisch geimpft oder genesen sind. Ebenso können die Länder eine Testpflicht in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie eine Maskenpflicht in Schulen ab dem fünften Schuljahr vorschreiben.
Wenn ein Landesparlament für das gesamte Bundesland oder eine bestimmte Region eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur feststellt, können die Länder zudem weitergehende Maßnahmen festlegen. Dazu zählen etwa Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann oder Personenobergrenzen für Veranstaltungen.
Schaubild der Bundesregierung:
