+++ Halle (Saale): Nächtliche Ausgangsbeschränkungen ab 03. April 2021 +++

Sperrung
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Die 7-Tage-Inzidenz liegt in der Stadt nach RKI-Angaben den fünften Tag infolge über 200. Die Landesverordnung ermächtigt und verpflichtet Landkreise sowie kreisfreie Städte in diesem Fall, weitere Maßnahmen zu ergreifen.

Der Pandemiestab der Stadt Halle (Saale) verhängt aus diesem Grund per Änderungsverordnung ab dem 03. April 2021 nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 21.00 bis 05.00 Uhr des Folgetages. In diesem Zeitraum ist das Verlassen der Wohnung  nur noch aus gewichtigem Grund erlaubt:

1. Änderungsverordnung der 4. Eindämmungsverordnung für Halle (Saale) (PDF; 1 MB)
» FAQs zu den Ausgangsbeschränkungen (PDF; 125 KB)

  • die Ausübung beruflicher, mandatsbezogener oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich ehrenamtlicher Tätigkeiten zur Sicherstellung der Versorgung in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens und die Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
  • die Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
  • die Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
  • die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
  • die Begleitung Sterbender und Betreuung von Personen in akut lebensbedrohlichen oder pflegebedürftigen Zuständen
  • unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tieren einschließlich Gassigehen (lediglich eine Person),
  • die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
  • der Besuch bei Ehepartnern und Lebenspartnern (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetztes – LPartG),
  • der Besuch bei Verwandten in gerader Linie im Sinne des § 1589 Abs. 1 S.1 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB (Nur Personen, deren eine von der anderen abstammt, sind gemäß BGB in gerader Linie verwandt)
  • der Besuch von Veranstaltungen, Zusammenkünften, Ansammlungen, Versammlungen oder Aufzügen, die nach § 2 Abs. 2 bis 5 und 7 der 11. SARS-CoV-2 EindV erlaubt oder genehmigt sind oder
  • ähnlich gewichtige und unabweisbare Gründe.

Die gewichtigen Gründe sind auf Verlangen von Sicherheitsbehörden oder der Polizei glaubhaft zu machen. Eine Glaubhaftmachung kann z. B. durch Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung erfolgen.

Personen, die ihren Wohnsitz nicht in der Stadt Halle (Saale) haben und zur Durchreise die Stadt Halle (Saale) betreten, haben das Stadtgebiet während des Zeitraums der Ausgangsbeschränkung auf schnellstem Weg zu verlassen.

Weiterhin hat der Pandemiestab das Bildungsministerium schriftlich kontaktiert und um die Umstellung auf Distanzunterricht für die städtischen Schulen ab kommender Woche gebeten, da die Inzidenz bei Kindern und Jugendlichen über 300 liegt – Grundschulen bei 307,44 und weiterführende Schulen bei 312,79 Stand heute. Click&Meet und der Wochenmarkt bleiben vorerst von weiteren Maßnahmen unberührt – es wird jedoch verstärkt zu Kontrollen der Hygieneregeln kommen. Bei einem weiteren Ansteigen der Infektionszahlen wird es auch hier zu weiteren Einschränkungen kommen. Die Schließung des Bergzoos und der Kunsthalle in der Talstraße wurde per jeweiliger Einzelverfügung veranlasst.